Vermittlung in Arbeit wird verbessert
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Stand: 05.12.2008
Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung bilden einen Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind Dreh- und Angelpunkt für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb soll die öffentliche Vermittlung durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet werden. Den Vermittlungsfachkräften vor Ort werden größere Entscheidungsspielräume für den Einzelfall eingeräumt. Maßgeschneiderte Projekte und innovative Lösungen für Langzeitarbeitslose vor Ort sollen ermöglicht werden. Außerdem soll die Möglichkeit und das Recht auf Förderung zum Nachholen eines Hauptschulabschlusses geschaffen werden. Der Gesetzentwurf zur „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ wurde am 5. Dezember verabschiedet.
Mehr Übersichtlichkeit durch die Reduzierung der Instrumente
Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung bilden einen Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik. Sie sind Dreh- und Angelpunkt für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb soll die öffentliche Vermittlung durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet werden. Den Vermittlungsfachkräften vor Ort werden größere Entscheidungsspielräume für den Einzelfall eingeräumt. Die Entscheidungsspielräume für die Vermittler werden insbesondere durch das Vermittlungs- und Aktivierungsbudget ermöglicht– und zwar auch für Langzeitarbeitslose. Sie bekommen mit dem Vermittlungsbudget und den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Instrumente an die Hand, die zahlreiche, bisher auf Einzelregelungen verstreute, Ansätze bündeln.
Wenn bisher Zuschüsse für Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Zuschüsse zu Umzugskosten in Einzelvorschriften geregelt wurden, kann jetzt der Vermittler mit dem Vermittlungsbudget gezielt helfen. Die Vermittler entscheiden von nun an frei, was für die Person, die vor ihnen sitzt, notwendig ist.
27 der bisher 52 Instrumente zur Vermittlung und Eingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt werden abgeschafft. Weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente werden abgeschafft. Dazu gehören z. B. der Einstellungszuschuss bei Neugründung oder die Sonderregelung zur Befreiung der Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer. Außerdem werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II nicht mehr gefördert. Auf diese Änderung hat die CDU/CSU bestanden. Ohne dieses Zugeständnis wären andere gute Regelungen in diesem Gesetz nicht möglich gewesen. Es stehen im SGB II jedoch noch andere Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.
Freie Förderung auf 10 Prozent aufgestockt
Neu geordnet wird die Möglichkeit zur Freien Förderung. Das Budget für die Freie Förderung wurde von den ursprünglich vorgeschlagenen 2 Prozent auf 10 Prozent aufgestockt – ein voller Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion, die von Beginn an ein größeres Budget für richtig gehalten hat. Die Möglichkeit für maßgeschneiderte Projekte wird ferner dadurch erhöht, dass für Langzeitarbeitslose in besonderen Fällen vom Aufstockungs- und Umgehungsverbot abgewichen werden kann. Im SGB III erhält die Bundesagentur für Arbeit ein eigenes Budget zur Erprobung innovativer Maßnahmen. Außerdem wird im SGB III die Freie Förderung um ein Jahr verlängert und evaluiert.
Bildungspolitik ist vorsorgende Arbeitsmarktpolitik
Über 500.000 Arbeitslose, die meisten darunter Langzeitarbeitslose, haben keinen Schulabschluss. Ein Hauptschulabschluss ist für eine gute berufliche Perspektive unabdingbar und deshalb auch arbeitsmarktpolitisch bedeutsam. Es ist deshalb richtig, ihn aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zu fördern, auch wenn die Länder als eigentlich Zuständige hier mehr Verantwortung übernehmen müssten. Den Hauptschulabschluss sollen Jugendliche im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit nachholen können. Für Erwachsene soll die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses in der Regel mit beruflicher Weiterbildung verknüpft werden. Die Sozialdemokraten setzen sich engagiert für den „Aufstieg durch Bildung“ ein und haben deshalb durchgesetzt, mit dem Gesetz das Recht auf Förderung zum Nachholen des Hauptschulabschlusses einzuführen. Mit dem Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses werden die beruflichen Perspektiven verbessert und die Kultur der zweiten Chance gefördert.
Sprachförderung als Regelinstrument eingeführt
Neben dem fehlenden Schulabschluss sind mangelnde Deutschkenntnisse die größte Hürde, um erfolgreich in Beruf und Weiterbildung zu sein. Personen mit Migrationshintergrund, die nicht über die notwendigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sollen deshalb künftig verstärkt in der Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verpflichtet werden.
Spielraum für die richtige Unterstützung im Einzelfall
Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente lösen wir unser Versprechen ein – mehr dezentrale Entscheidungsspielräume zulassen. Sie entspricht einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der Arbeitsförderung und stärkt den sozialpolitischen Auftrag der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Gesetz leistet viel: Nicht Menschen in Schubladen stecken, sondern Spielraum für die richtige Unterstützung im Einzelfall geben. Nicht Menschen abschreiben, sondern ihnen immer wieder Chancen geben.