16.07.08 - 561
Ein Etappensieg gegen Lohndumping
AG Arbeit und Soziales
Eine wichtige Etappe gegen Lohndumping ist heute mit den Beschlüssen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungsgesetz geschafft worden. Länger als ein Jahr hat es gedauert, bis der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. Juni 2007 im Kabinett umgesetzt worden ist. Die Verabschiedung der beiden Gesetze ist gut für alle Beschäftigten, die von ihrer Arbeit nicht leben können. Eine faire und angemessene Bezahlung ist ein Gebot der Menschenwürde und der wirtschaftlichen Vernunft.
Die Menschen mit extrem niedrigen Einkommen wollen und brauchen sofort eine Lösung. Deshalb begrüßen wir die heutige Entscheidung sehr. Die Hartnäckigkeit des Bundesarbeitsministers hat sich gelohnt. Sehr zu begrüßen ist, dass der repräsentative Tarifvertrag - so wie es schon heute praktiziert wird - auch in Zukunft allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Wer anderes will, fördert Tarifdumping.
Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist nunmehr die gesetzliche Grundlage für die Branchen geschaffen, die ihren Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklären wollen. Bis zum 31. März 2008 haben sich bereits acht Branchen gemeldet, um in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Das ist ein positiver Anfang. Hierunter fallen unter anderen die Zeitarbeit, das Wachgewerbe oder die Pflegedienste. In den acht Branchen arbeiten rund 1,57 Millionen Beschäftigte. Weitere Branchen werden folgen. Jetzt kommt es darauf an, die gesetzliche Grundlage zügig im parlamentarischen Verfahren abzuschließen und baldmöglichst die vereinbarte Arbeitsgruppe zur Festlegung der Branchen einzurichten. Wir werden alles tun, damit der Wettbewerb über Lohndumping ein Ende findet. Der Wettbewerb soll über bessere Produkte und Innovationen ausgetragen werden und nicht über sinkende Löhne. Die beiden Gesetze sind ein wichtiger Schritt für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten.