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03.07.08 - 537 

Gleichheit der Wahl ist entscheidend


AG Inneres

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht erklärt der zuständige Berichterstatter und Justitiar der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Uwe Benneter:

Die Entscheidung ist gut. Der Effekt des negativen Stimmgewichts war und ist unerfreulich.

Ich bin froh, dass das Gericht dem Gesetzgeber ausreichend Zeit einräumt, das Wahlrecht in diesem Punkt zu verbessern. Denn einfache und systemschonende Möglichkeiten gibt es nicht. Das bestehende Wahlrecht ist Ausdruck des Föderalismus und nimmt zum Beispiel Rücksicht auf die Situation von CSU und CDU, die mal als Einheit, mal als zwei getrennte Parteien auftreten.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns ausdrücklich aufgefordert, zur Beseitigung des negativen Stimmgewichts erforderlichenfalls föderale Elemente des Wahlrechts zugunsten der Gleichheit der Wahl zurückzustellen. Wir werden daher prüfen, wie man künftig mit Überhangmandaten umgeht und ob man etwa Bundeslisten oder bundesweite Listenverbindungen anordnet und möglicherweise die Rücksicht auf CSU und CDU aufgibt.

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