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02.07.08 - 532 

Wichtiger Schritt in Richtung soziales Europa


Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Anlässlich der heute von der Europäischen Kommission verabschiedeten Sozialagenda erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Düren:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Vorlage der erneuerten Sozialagenda für die Europäische Union durch die Europäische Kommission ausdrücklich. Durch die erneuerte Sozialagenda macht die Europäische Union deutlich, dass sie den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach einem sozialen Europa Rechnung tragen will. Der von der Kommission gewählte breite Ansatz mit dem Ziel, die Sozialpolitiken in Europa an die sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten anzupassen, ist der richtige Weg. Nur so lässt sich die Europäische Union auch in Zukunft erfolgreich gestalten.

Das Sozialpaket beinhaltet unter anderem Vorschläge zu der neuen Anti-Diskriminierungs-Richtlinie, der Neufassung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie und der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität.

Mit dem nun vorliegenden Vorschlag zur Anti-Diskriminierungs-Richtlinie bezieht die Europäische Kommission nicht nur die Arbeitswelt mit ein, sondern geht über die Beschäftigungsverhältnisse hinaus. Die Richtlinie sieht in vielen Bereichen Mindeststandards vor. So ist die EU-Kommission der Forderung gefolgt, dass aus Gründen der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, aber auch der sexuellen/gleichgeschlechtlichen Orientierung, der Behinderung oder des Alters ein Rechtsschutz bestehen muss. Wenngleich damit bestehende Lücken geschlossen werden können, weist der nun vorliegende Richtlinienentwurf in einigen Details Schwächen auf. Geklärt werden muss etwa die Frage der Definition der "Verhältnismäßigkeit" im Bereich der Diskriminierung von Behinderten oder die Ausnahmeregelung für Banken und Versicherungen.

Ein wesentlicher Bestandteil der erneuerten Sozialagenda ist der Vorschlag für eine novellierte Europäische Betriebsräte-Richtlinie. Dabei ist es wichtig, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt und insbesondere die Anhörungs- und Informationsrechte verbessert werden. Es darf nicht wie in der Vergangenheit beispielsweise bei Nokia und Airbus geschehen, dass die Belegschaften von Betriebsschließungen und Betriebsverlagerungen erst aus der Presse erfahren. Der Entwurf für die Reform der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie bleibt hinter den Erwartungen zurück. Er erfüllt nicht den von der Kommission selbst gestellten Anspruch, es den europäischen Betriebsräten zu ermöglichen, den strukturellen Wandel von Unternehmen zu begleiten. Der Vorschlag der Kommission kann deshalb allenfalls ein Auftakt für die weiteren Verhandlungen im Rat und im Europäischen Parlament sein. Dort muss die Richtlinie dann mit dem nowendigen Biss versehen werden.

Ein dritter wichtiger Bestandteil der erneuerten Sozialagenda ist der Vorschlag zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und zu Patientenrechten. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Patienten künftig die Kosten für eine Behandlung innerhalb der Europäischen Union erstattet bekommen. Die Höhe der finanziellen Erstattung orientiert sich hierbei an den Behandlungssätzen in den jeweiligen Heimatländern. Damit wird die bereits bestehende EuGH-Rechtsprechung umgesetzt. Es wird darauf ankommen, dass in den anstehenden Verhandlungen eine Balance zwischen den Patientenrechten und den Belangen der Sozialversicherungen in den Mitgliedstaaten gefunden wird.

Die nun vorliegenden Vorschläge erfordern nun eine ausführliche und intensive Diskussion im Deutschen Bundestag.

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