Förderung von Biokraftstoffen
Treibhausgasemissionen mindern
Stand: 24.04.2009
Mit dem am 23. April 2009 in 2./3. Lesung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung der Biokraftstoffe soll der Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden und Konkurrenzen in Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel vermieden werden.
Vorgesehen ist, die gesetzliche Quote für Biokraftstoffe für das Jahr 2009 von 6,25 Prozent auf 5,25 Prozent abzusenken, um die Konkurrenz zwischen Energie- und Nahrungsmittelproduktion auszuschließen. Für die Jahre 2010 bis 2014 wird die Quote auf einer Höhe von 6,25 Prozent eingefroren. Für das Jahr 2011 ist eine Überprüfung der künftigen Quotenhöhen im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung an den Bundestag vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf soll erstmals auch Biomethan auf die Ottokraftstoff- und Gesamtquote angerechnet werden. Die steuerliche Belastung von reinem Biodiesel außerhalb der Quote soll in diesem Jahr um 3 Cent pro Liter anstelle der eigentlich vorgesehenen 6 Cent steigen.