13.06.08 - 454
Elektronischer Personalausweis: Auch hier Sicherheit mit Augenmaß
AG Inneres
Der elektronische Personalausweis kommt. Aber wir werden die Bürgerinnen und Bürger nicht zwingen, darin ihren Fingerabdruck preiszugeben. Das ist ein großer Erfolg für den Datenschutz. Offensichtlich haben die jüngsten Schnüffelaktionen bei der Telekom auch beim Innenminister Spuren hinterlassen. Die Vorfälle haben eines ganz deutlich gemacht: Die Ansammlung personenbezogener Daten weckt Begehrlichkeiten. Der beste Datenschutz ist deshalb die Datensparsamkeit. Es wäre bigott, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger einerseits dazu anhalten, die Verbreitung ihrer personenbezogenen Daten zu vermeiden und sie andererseits zwingen, die Biometrie ihres Fingers in einem Pflichtpapier abzubilden.
Unsere Personalausweise gelten als die sichersten weltweit. Durch die Aufnahme des biometrischen Fingerabdruckes hätten wir keinen merklichen Sicherheitsgewinn erzielt. Für uns war deshalb immer klar, dass die allgemeine Verpflichtung aller zur Abgabe des biometrischen Fingerabdrucks im Personalausweis nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig ist. Dass sich unsere Justizministerin nun durchgesetzt hat, bedeutet einen Gewinn für unser Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte.
Die Angelegenheit ist dadurch aber noch nicht ausgestanden. Die freiwilligen Fingerabdrücke dürfen nicht außerhalb des Dokuments weiter gespeichert werden. Außerdem müssen wir aufpassen, dass mit der theoretischen Möglichkeit der Aufnahme des biometrischen Fingerabdrucks kein faktischer Zwang geschaffen wird. Es darf nicht sein, dass derjenige ohne Fingerabdruck im Personalausweis anders behandelt wird als derjenige, der sich zur Aufnahme dieser zusätzlichen biometrischen Information bereit erklärt hat. Hier sind vor allem unsere Bürgerinnen und Bürger gefragt: Je mehr Menschen sich dieser Option verschließen, desto geringer die Wahrscheinlichkeit einer solchen Ungleichbehandlung.