Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Neustrukturierung der Förderung
Stand: 06.06.2008
Der Bundestag hat am 5. Juni 2008 den Antrag der Koalitionsfraktionen "Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM optimal ausgestalten und konsolidierungskonform finanzieren" beschlossen.
Der Antrag befasst sich mit der Neuordnung der Mittelstandsförderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Es sieht vor, dass künftig alle Programme zur Förderung von Forschungsprojekten im Mittelstand unter einem Dach zusammengefasst werden. Das neue Förderprogramm soll in der Endphase nur noch aus drei Fördermodulen bestehen: einzelbetriebliche Förderung, Kooperationsförderung und Netzwerkförderung. Durch die Zusammenfassung der verschiedenen Programme soll ein transparentes, zielgenaues und leicht zugängliches Förderangebot erreicht werden. Dies ist eine wichtige Grundlage für die Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.
Mit dem Antrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Richtlinien für das ZIM zügig umzusetzen. Dabei soll vor allem auf Nutzerfreundlichkeit und Effizienz des Programms geachtet werden. Zudem müsse das Programm allen Unternehmen bundesweit offen stehen. In Bezug auf die Innovationsförderung in Ostdeutschland soll der Mittelansatz stabil gehalten werden, da die Innovationsförderung Teil des mit den ostdeutschen Ländern vereinbarten Korbs II im Solidarpakt II ist. Um die Umsetzung des Programms verfolgen zu können, fordert der Bundestag außerdem die jährliche Unterrichtung über den Erfolg der Programme zur Technologieförderung und hier insbesondere des ZIM.