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Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen bekämpfen 

Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen

Stand: 27.06.2008

Der Bundestag hat am 26. Juni den Antrag der Koalitionsfraktionen “Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen” beschlossen.

 Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung von Frauen

Insgesamt sind weltweit ca. 140 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Laut einer Unicef Studie von 2005 kommen jährlich geschätzte drei Millionen Mädchen im Alter zwischen 4 bis 12 Jahren dazu. Durch Migration und Flucht leben auch in Europa immer mehr Frauen, die Opfer von Geniatalverstümmelung sind. Das Statistische Bundesamt und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e. V. gehen davon aus, dass in Deutschland etwa 30.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Die Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine Diskriminierung der Frau.

Genitalverstümmelung als strafbare Handlung bekannt machen

Der Antrag der Koalitionsfraktionen, der von der SPD-Bundestagsfraktion initiiert und lange mit der Union verhandelt wurde, beinhaltet Maßnahmen in den Bereichen Strafrecht, Forschung, Aufklärung und Beratung, Fortbildung, Prävention und Entwicklungszusammenarbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion musste beim Koalitionspartner viel Überzeugungsarbeit leisten, das hat sich gelohnt. Denn mit dem Antrag wird der Grundstein für zahlreiche konkrete Verbesserungen für Frauen und Mädchen, die bereits Opfer von Genitalverstümmelung geworden oder von Genitalverstümmelung bedroht sind, gelegt.

Die Koalitionsfraktionen fordern u.a. in ihrem Antrag, weiterhin sicherzustellen, dass Länder, in denen die Genitalverstümmelung nicht verboten ist und auch nicht verfolgt wird und in denen diese in nicht unerheblichem Maße stattfindet, nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Außerdem soll durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, dass die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Körperverletzung öffentlich und insbesondere bei den Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird. Zudem sollen Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte sowie über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Die Abgeordneten verlangen weiter, Ärzte dafür zu sensibilisieren und sie darauf hinzuweisen, dass sie bei Kenntnis einer drohenden Genitalverstümmelung das Jugendamt oder die Polizei verständigen können. Bei den Bundesländern solle zudem darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Zahl von Frauenhäusern für volljährige Opfer und sonstige Unterkünfte für minderjährige Opfer bereitgestellt werden.