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EU-Richtlinienentwurf zum Emissionshandel 

Schwächen des bisherigen Handelssystems werden angegangen

Stand: 30.05.2008

Am 29. Mai 2008 hat der Bundestag eine Entschließung zur Unterrichtung durch die Bundesregierung “Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten” verabschiedet.

Die Europäische Kommission hat am 23. Januar 2008 ein Paket vorgestellt, das die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs vom März 2007 umsetzt. Der Bundestag bekennt sich zu den darin enthaltenen Zielen, die Treibhausgasemissionen in einer unabhängigen Verpflichtung bis 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent bzw. bei Verabschiedung eines internationalen Klimaschutzabkommens, in dem sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduktionen und die Schwellenländer zu angemessenen Klimaschutzbeiträgen verpflichten, um 30 Prozent abzusenken. Im Paket enthalten ist ein Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie zur Überarbeitung der bestehenden EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG, mit dem grundlegend neue Regelungen für das EU-Handelssystem für die Zeit nach 2012 festgelegt werden.

Der Deutsche Bundestag begrüßt den Richtlinienentwurf grundsätzlich. Vor allem wird positiv bewertet, dass damit die Schwächen des bestehenden Emissionshandelssystems aufgegriffen und angegangen werden. Ebenso begrüßt wird, dass eine stärkere Angleichung der Regelungen vorgesehen und als wesentliches Prinzip bei der Zertifikatszuteilung die Auktionierung angestrebt wird. Außerdem sei es notwendig, dass energieintensive Industrien möglichst schnell Planungssicherheit bekommen.

In seiner Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung u.a. auf, bei der Europäischen Kommission und im Ministerrat durchzusetzen, dass an der Einführung europaweit einheitlicher Zuteilungsmethoden festgehalten wird. Außerdem soll darauf gedrungen werden, dass bei der Verteilung der Anstregungen zur Erreichung des CO2-Emissionsziels Verzerrungen für die Mitgliedstaaten vermieden werden und an der Zertifikateverteilung durch Auktionierung in der Stromwirtschaft festgehalten werde. Hierfür soll ab 2013 eine 100prozentige Versteigerung vorgesehen werden.