Schornsteinfegerwesen
Monopol soll in Teilbereichen aufgehoben werden
Stand: 27.06.2008
Am 27. Juni hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Schornsteinfeger-Monopol in Teilbereichen aufzuheben. Zu den Aufgaben, die allein ein Bezirksschornsteinfeger ausführen darf, sollen zukünftig auch Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit gehören. Arbeiten, die nicht zu den Kontrollaufgaben zählen, sollen bei entsprechender Qualifikation, auch von anderen Anbietern ausgeführt werden können.
Damit setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben aus einem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im Jahr 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht für Schornsteinfeger aufzuheben. Die Kehrbezirke sollen über ein objektives Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger soll für sieben Jahre erfolgen. Damit die Schornsteinfeger und die zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Recht und die Wettbewerbsöffnung leichter annehmen, ist eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen.
Um dem Sanitär-Heizung-Klima-(SHK)-Handwerk entgegenzukommen, wird es den Bezirksschornsteinfegermeistern in der Übergangszeit bis 31.12.2012 untersagt, gewerbliche Wartungsarbeiten in ihrem Kehrbezirk vorzunehmen. Darüberhinaus werden die Datenschutzbestimmungen verschärft. Die Schornsteinfeger dürfen die von ihnen erhobenen Daten nur nutzen, wenn das zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendig ist.
Insgesamt konnte auch durch die Änderungen ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Schornsteinfeger und des SHK-Handwerks geschaffen werden.