Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstärkt bekämpfen
EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt
Stand: 20.06.2008
Am 19. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG) in 2./3. Lesung beschlossen.
Durch die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2006/70/EG der Kommission sind die Grundlagen für die nationale Gesetzgebungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung umstrukturiert und erweitert worden. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben dieser Richtlinien „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt.
Durch Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) werden insbesondere die zur Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente (Identifikation von Kunden, Dokumentation von Geschäftsvorgängen, unternehmensinterne Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention) auch auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt. Die Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen und Personen werden nach Maßgabe des Grundsatzes der Risikoorientierung ausdifferenziert und die Identifizierungspflicht hinsichtlich des hinter einem Vertragspartner stehenden wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.
Darüber hinaus werden der Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch angepasst und Folgeänderungen im Zollverwaltungsgesetz, im Investmentgesetz, in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, in der Monatsausweisverordnung und in der Prüfungsberichtsverordnung sowie eine begleitende gebührenrechtliche Anpassung im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vorgenommen.