Beamtenbesoldung
Gesetz zur Anpassung beschlossen
Stand: 30.05.2008
Der am 29. Mai in 2./3. Lesung beschlossene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund 2008/2009 überträgt die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst auf die Beamten und die Versorgungsempfänger des Bundes. Auch die Beamten und die Pensionäre sollen an dem von verdi erreichten Tarifabschluss teilhaben.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2008 und 2009 werden in drei Schritten angehoben: Die Grundgehälter werden zum 1. Januar 2008 um 50 Euro angehoben. Auf dieser Basis erfolgt die lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 3,1 Prozent zum 1. Januar 2008 und um 2,8 Prozent zum 1. Januar 2009. Ergänzend gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro im Januar 2009. Mit dem Gesetzentwurf ist eine wirkungs-, zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten gelungen.
Entgegen der allgemeinen Gehaltsentwicklung verzichten die Mitglieder der Bundesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre erneut auf eine allgemeine lineare Anpassung. Daher wird in das Nichtanpassungsgesetz eine weitere Abkopplung von den Beamtenbezügen aufgenommen. Hierdurch wird sich künftig der Abstand zur allgemeinen Einkommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten auf rund 21 Prozent erhöhen. Die Regelung erfasst auch die Versorgungsempfänger aus einem derartigen Amtsverhältnis. Mit dem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen zum einen den Beschluss des Bundeskabinetts nachvollzogen, Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre an der Besoldungsanpassung nicht teilnehmen zu lassen. Zum anderen wurde mit der Streichung der geplanten Anpassung der Diäten durch die Änderung des Abgeordnetengesetzes die Konsequenz aus der intensiven öffentlichen Debatte gezogen.