Mehr Transparenz bei EU-Fördermitteln
Empfänger von Fördergeldern im Internet veröffentlichen
Stand: 17.10.2008
Der Gesetzentwurf zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei ist am 16. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen worden.
Ausgangspunkt ist die Europäische Transparenz Initiative. Im Ergebnis werden die Mitglied-staaten verpflichtet, jedes Jahr nachträglich die Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fischereifonds (EFF) im Internet zu veröffentlichen. Informiert wird über die Beträge, die jeder Empfänger aus diesen Fonds erhalten hat.
Mit der Veröffentlichung verfolgt die Gemeinschaft eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Fondsmittel sowie eine wirtschaftliche Haushaltsführung. Angesichts der überragenden Bedeutung der verfolgten Ziele hält es die Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Erfordernisses des Schutzes personenbezogener Daten für gerechtfertigt, diese Informationen zu veröffentlichen.
Das Gesetz bestimmt die Stelle, die für die Einrichtung und Pflege der im Gemeinschaftsrecht vorgeschriebenen Internetseite zuständig ist. Zudem wird eine nationale Gesetzesgrundlage geschaffen, dass die zuständigen Stellen in Deutschland befugt sind, diese Informationen zu veröffentlichen.