Wohngeld
Leistungen werden verbessert
Stand: 25.04.2008
Mit dem am 25. April in 2./3. Lesung beschlossenen Regierungsentwurf zur Neuregelung des Wohngeldrechtes wird das Wohngeldrecht fortentwickelt und vereinfacht. Es wurden deutlich verbesserte Leistungen beschlossen.
Das Wohngeld, das zuletzt 2001 erhöht worden ist, wird zum 1. Januar 2009 nachhaltig ausgebaut. Von den Verbesserungen, die die SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich angestoßen hat werden über 800.000 Haushalte profitieren, davon circa 300.000 Rentenhaushalte. Wir führen eine Heizkostenpauschale in Höhe von 50 Cent pro qm Wohnfläche ein. Die Heizkosten müssen nicht individuell vom Antragsteller nachgewiesen werden. Sie werden automatisch nach Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen sowie der Wohnfläche zur Kaltmiete hinzugerechnet. Die Leistungen bisheriger Empfänger werden sich durchschnittlich um rund 60 Prozent verbessern. Wer heute im Durchschnitt 90 Euro monatlich erhält, wird künftig gut 140 Euro erhalten.
Das neue Gesetz regelt den Ausschluss der Transferleistungsempfänger klarer und fasst den wohngeldrechtlichen Haushaltsbegriff neu. Außerdem fallen die bisher für die Höhe des Wohngeldes maßgeblichen vier Baualtersklassen weg. Die Rückforderung im Todesfall oder bei zu Unrecht gezahltem Wohngeld wird erleichtert und wir führen eine gesamtschuldnerische Haftung aller Haushaltsmitglieder ein.
Mit der Gesetzesänderung wird der Wohngeldanspruch auf eine berechtigte Person in einem Haushalt festgelegt. Sie soll dieses für die von ihr genutzte Wohnung bekommen. Dabei werden weitere Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Wer Haushaltsmitglied ist, soll sich nun über die Zugehörigkeit zur Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft definieren - ohne Rücksicht auf verwandtschaftliche oder partnerschaftliche Beziehungen.
Das Wohngeld ist ein Erfolg der SPD-Bundestagfraktion. Wohnen muss Sicherheit bieten – auch für bedürftige Menschen. Deshalb setzen wir mit den erreichten Verbesserung ein deutliches Zeichen.