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Verlängerung des KFOR-Einsatzes der Bundeswehr 

Antrag der Bundesregierung beschlossen

Stand: 15.05.2009

In dieser Woche hat der Bundestag erstmalig den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10.06.1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 09.06.1999“ beraten.

 

Ziel des Antrages ist die erneute Verlängerung der deutschen Beteiligung am KFOR-Einsatz der NATO im Kosovo. Der Einsatz der KFOR erfolgt auf der Grundlage der am 10. Juni 1999 vom Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten Resolution 1244. Mit dieser wurde die Basis geschaffen für eine zivile Übergangsverwaltung im Kosovo sowie für die von der NATO geführte KFOR-Operation. Deutsche Soldaten sind seit 1999 an der KFOR-Mission beteiligt. Derzeit sind es über 2.200. Die grundsätzliche Möglichkeit, im Rahmen des Mandats bis zu 8.500 Soldaten zu entsenden, soll künftig auf 3.500 Soldaten beschränkt werden.

Am 17. Februar 2008 erklärte sich Kosovo für unabhängig. Am 15. Juni 2008 trat die erste eigene Verfassung des Kosovo in Kraft. Das unabhängige Kosovo hat um die weitere Präsenz von KFOR auf Grundlage der Resolution 1244 gebeten. KFOR soll auch weiterhin ein sicheres und stabiles Umfeld gewährleisten und Unterstützung beim Aufbau von selbsttragenden Sicherheitsstrukturen im Kosovo leisten.