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Gewalt in den Medien 

Kinder und Jugendliche besser schützen

Stand: 09.05.2008

Das Parlament hat am 8. Mai in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen.

Bei der Gesetzesänderung geht es vor allem um den effektiven Schutz vor medialen Gewaltdarstellungen, auch und gerade bei Computerspielen. Der bestehende Katalog von indizierten schwer jugendgefährdenden Trägermedien muss mit Blick auf neue Formen der Gewaltdarstellung erweitert werden. Gleichzeitig müssen die Indizierungskriterien des bestehenden Gesetzes entsprechend ausgeweitet werden. Zudem legt das neue Gesetz eine Mindestgröße und die Sichtbarkeit für die Alterskennzeichnungen der Freiwilligen Selbstkontrolle fest. Ein effektiver Jugendmedienschutz in der Praxis ist für die Länder und die Bundesregierung von hoher Priorität.

Aufgrund der tragischen Ereignisse in Emsdetten im November 2006 ist wiederholt das Thema des wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen, in das öffentliche und politische Interesse gerückt. Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Evaluierung der Video- und Computerspiele vorzuziehen. Den noch anstehenden Bund-Länder-Gesprächen auf der Grundlage der Ergebnisse der Gesamtevaluierung wird nicht vorgegriffen. In einigen entscheidenden Punkten im Jugendschutzgesetz hat sich der Bedarf einer Änderung bereits vor dem Ergebnis der Evaluierung gezeigt. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.