01.04.08 - 222
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in der Beamtenversorgung überfällig
AG Inneres
Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG des Rates gebietet, die Hinterbliebenenversorgung in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auch auf Lebenspartner zu erstrecken, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht insoweit der Ehe vergleichbar ist. Da es sich um ein Vorabentscheidungsverfahren handelt, wird der Rechtsstreit endgültig erst von dem vorliegenden nationalen Gericht, hier dem Verwaltungsgericht München, entschieden. Es kann aber nicht mehr zweifelhaft sein, wie dieses Urteil ausfallen wird, denn das Institut der Lebenspartnerschaft im deutschen Recht sieht Unterhalts- und Erbansprüche zwischen Lebenspartnern wie zwischen Eheleuten vor. Daraus folgt, dass hinterbliebene Lebenspartner wie hinterbliebene Ehegatten zu behandeln sind, wenn die Versorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst wird. Dieser erstreckt sich nicht nur auf berufsständische Versorgungseinrichtungen, sondern auch auf die Beamtenversorgung, weil sie aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ein Betriebsrentensystem darstellt. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern sind deshalb jetzt aufgerufen, das Beamtenversorgungsrecht entsprechend zu novellieren. Wir appellieren an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Weg frei zu machen, um die Lebenspartner in die Beamtenversorgung des Bundes einzubeziehen, nachdem dazu jetzt auch eine zwingende rechtliche Notwendigkeit besteht.