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19.03.08 - 212 

Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AG Rechtspolitik

Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgericht zu dem Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper und der rechtspolitische Sprecher Joachim Stünker:

Die Analyse des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die Kritik der Opposition an der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung maßlos überzogen und nicht gerechtfertigt ist.

Die Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig. Ebenso bleibt die Übermittlung und Nutzung der gespeicherten Daten zu repressiven Zwecken zulässig, soweit Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Absatz 2 StPO ist. Damit ist der gesamte Straftatenkatalog der Vorschrift erfasst, soweit die Straftat auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). Damit hat das Gericht genau die Eingriffsvoraussetzung bestätigt, die der Gesetzgeber zur Verhältnismäßigkeitsprüfung neu in die Strafprozessordnung eingezogen hat.

Etwas anderes gilt nur, soweit die Abrufermächtigung "sonstige Straftaten von im Einzelfall erheblicher Bedeutung" oder Straftaten erfasst, die mittels Telekommunikation begangen worden sind. In diesen Fällen müssen die Unternehmen die gespeicherten Daten sichern, bis im Hauptsacheverfahren entschieden worden ist. Diese Einschränkung gilt aber dann nicht, wenn es sich um Daten handelt, die von den Unternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Letzteres entspricht der geltenden Gesetzeslage.

Von Bedeutung ist ebenso, dass das Gericht die Entscheidung in der Hauptsache offensichtlich erst dann treffen will, wenn eine erste rechtstatsächliche Untersuchung der mit dem "neuen Recht der Vorratsdatenspeicherung" gewonnenen Erfahrungen vorliegt. Insoweit soll die Bundesregierung bis zum 1. September 2008 berichten.

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