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Änderung des Filmfördergesetzes 

Strukturen verbessert

Stand: 14.11.2008

Der Bundestag hat am 13. November den Regierungsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. Mit der Änderung des Filmförderungsgesetzes sollen die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert werden.
 

Das Gesetz wird aus diesem Grund an die technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre angepasst. Es berücksichtigt neue Verwertungsformen von Kinofilmen, indem die Anbieter dieser neuen Dienste sowohl auf Abgaben- als auch auf Förderseite mit eingebunden werden. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Films zu optimieren, müssen Auswertungsstufen sinnvoll aufeinander aufgebaut und Sperrfristen verkürzt werden. Das Gesetz sieht außerdem eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung vor, um der starken Wettbewerbsposition des US-amerikanischen Films entgegen zu treten. Der schwierigen Situation der Filmtheater wird das Gesetz durch die Neustrukturierung der Abspielförderung gerecht. Die Drehbuchförderung wird sowohl in finanzieller Hinsicht gestärkt als auch inhaltlich neu gestaltet.
 

Deutsches Filmerbe sichern

Der Bundestag hat weiterhin den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen „Das deutsche Filmerbe sichern“ beschlossen. Die Fraktionen setzen sich dafür ein, dass Deutschland der Europaratskonvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes von 2001 beitritt. Außerdem soll eine nationale Filmographie erstellt werden, in der deutsche Filmproduktionen seit dem Beginn dieses Mediums systematisch erfasst werden. Archivwürdige Filme, die ohne öffentliche Förderung hergestellt werden, sollen in die Archivierung einbezogen werden. Weitere Verluste archivwürdiger Filme müssten ausgeschlossen werden.

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