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Jugendfreiwilligendienste 

Bundestag beschließt Förderung

Stand: 10.03.2008

Der Deutsche Bundestag hat am 6. März den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur  Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in 2./3. Lesung beschlossen.

Durch die Gesetzesnovelle kommt es vor allem zu einer Flexibilisierung und zu rechtlichen Anpassungen. So werden zum einen die bisherigen Regelungen für ein freiwilliges soziales Jahr und für ein freiwilliges ökologisches Jahr in einem Gesetz zusammengefasst. Andererseits wird auch die Zeitstruktur flexibilisiert. Beispielsweise kann der Inlanddienst in Abschnitten von drei Monaten absolviert werden, sofern der Träger ein entsprechendes Angebot bereithält. Der Dienst kann zudem im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts bis zu 24 Monate möglich sein. Dies ist insbesondere für bestimmte Zielgruppen, z. B. für Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf sinnvoll. Außerdem werden kombinierte Dienste mit dem neuen Gesetz eingeführt. Damit werden abschnittweise Einsatzzeiten im In- und Ausland ermöglicht.

Besonders hervorgehoben wird zudem, dass der Jugendfreiwilligendienst ein an Lernzielen und an der persönlichen kompetenzbasierten Entwicklung orientierter Bildungsdienst ist. In diesem Zusammenhang werden die Bereiche Sport und Denkmalpflege explizit im Gesetzestext erwähnt. Die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement sollen durch die Regierungsinitiative ZivilEngagement „Miteinander-Füreinander“ verbessert werden.

Weiterer Bestandteil der Novelle ist die Reformierung der Träger- und Einsatzstellenstruktur. Hier wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes des Trägers durch die Beteiligung am Vertragsschluss gewährleistet. Als gemeinsame Aufgabe von Trägern und Einsatzstellen wurde die Förderung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit vereinbart.

Jugendliche mit Migrationshintergrund und benachteiligte Jugendliche nutzen die Möglichkeit eines freiwilligen sozialen oder eines freiwilligen ökologischen Jahres noch viel zu selten. Durch das neue Gesetz sollen nun gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und mehr benachteiligte Jugendliche für Jugendfreiwilligendienste zu gewinnen.