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Waffengesetz verschärft 

Gewaltkriminalität soll eingedämmt werden

Stand: 25.02.2008

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung  abschließend beraten und angenommen.

Ziel der Koalition ist es, mit dem Waffengesetz einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität zu leisten. Gleichzeitig wurde aber vermieden, legale Waffenbesitzer, insbesondere Jäger, Schützen und Sammler, in ihrem berechtigten Interesse unnötig zu beeinträchtigen. Die Innenpolitik leistet mit dieser Änderung des Waffengesetzes einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Die Bekämpfung der wachsenden Gewaltkriminalität bleibt jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Die Koalition hat sich entschlossen, das Führen von Anscheinswaffen zu verbieten. Dazu gehören sämtliche Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind.

Der Gesetzgeber schränkt in Zukunft im öffentlichen Raum das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge wie bei den Regelungen für Anscheinswaffen ein. Die Ausnahmen für die Anscheinswaffen werden auch hier gelten. Darüber hinaus wird das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt.