18.02.08 - 100
Spracherwerb vor Ehegattennachzug dient der Integration
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
In einem Fachgespräch berichtete die Leiterin der Spracharbeit beim Goethe-Institut in Istanbul, Erika Broschek, über erste Erfahrungen mit den erforderlichen Sprachprüfungen nach der Änderung des Aufenthaltsgesetzes, die zum 28. August 2007 in Kraft trat. Danach müssen Ausländerinnen und Ausländer vor dem Nachzug zu ihren in Deutschland lebenden Partnern einfache Deutschkenntnisse nachweisen, die dem Sprachniveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Reverenzrahmens entsprechen, um ein Visum zu erhalten.
Seit der Gültigkeit der Gesetzesänderung hat sich die Zahl der Prüfungen vervielfacht: Wurden bisher an den drei Goethe-Instituten in der Türkei jährlich rund 300 Prüfungen abgenommen, werden es, nach den Erfahrungen der ersten Monate, im Jahreszeitraum rund 10.000 Prüfungen werden. Auch an den Goethe-Instituten in den anderen Ländern mit hohen Familiennachzugszahlen hat die Anzahl der Prüfungen sehr stark zugenommen. Mit den Einnahmen durch die Kurs- und Prüfungsgebühren sollen die Goethe-Institute kostendeckend arbeiten.
Die überwiegende Zahl der Teilnehmer an den Sprachkursen empfinden diese als eine Chance, etwas zu lernen und sich auf den Aufenthalt in Deutschland vorzubereiten, so die Erfahrungen von Frau Broschek. Die Kenntnisse des Sprachniveaus A 1 ermöglichen eine einfache Verständigung in der deutschen Sprache. An den Kursen nehmen etwa gleich viele Frauen wie Männer teil.
Bislang wird die immense Mehrheit in den türkischen Goethe-Instituten lediglich durch die Verstärkung durch ortsansässige Honorarkräfte geleistet. Eine bessere personelle Ausstattung ist jedoch dringend geboten.
Jeder in die Integration von Zuwanderern investierte Euro zahlt sich aus. Ein kürzlich von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte Studie belegt, dass die unzureichende Integration von Zuwanderern den Staat jährlich 16 Milliarden Euro kostet.