Stammzellforschung
Neuer Gesetzentwurf erleichtert Forschung
Stand: 11.04.2008
Am 11. April hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes der Initiatoren René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss, Thomas Rachel und Carola Reimann beschlossen. Es standen insgesamt vier Gesetzentwürfe und ein Gruppenantrag zur Abstimmung. Die weiteren waren: „Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes der Initiatorenn Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina Reiche, „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG)“ vom 28. Juni 2002 der Initiatoren Hubert Hüppe, Maria Eichhorn, Dr. Günter Krings, der Gruppenantrag von den Initiatoren Priska Hinz, Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern“ sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes der Initiatoren Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin. Jeder und jede Abgeordnete hatte eine persönliche Gewissensentscheidung in dieser ehtischen Frage zu treffen.
Stammzellgesetz von 2002
Der Deutsche Bundestag hat es mit dem am 25. April 2002 mit großer Mehrheit beschlossenen Stammzellgesetz ermöglicht, in engen Grenzen die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien in Deutschland durchführen zu können, ohne dass von Seiten der deutschen Forschung die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Zellen im Herkunftsland vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Diese Stichtagsregelung ermöglicht der Forschung den Zugriff auf bereits bestehende Stammzellen, ohne dass dadurch eine Anreizwirkung zur Tötung von Embryonen im Ausland ausgeht. Auf diese Weise wurde ein Kompromiss zwischen dem ethischen Ziel des Embryonenschutzes und der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit gefunden.
Stichtagverschiebung notwendig?
Durch den Rückgang der Zahl der für die deutsche Forschung zur Verfügung stehenden menschlichen embryonalen Zelllinien, die vor dem Stichtag etabliert wurden, besteht nunmehr jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig Forschung mit embryonalen Stammzelllinien in Deutschland nicht mehr im bisherigen und beabsichtigten Umfang durchgeführt werden kann. Hinzu kommt, dass sich inzwischen herausgestellt hat, dass die vor dem 1. Januar 2002 etablierten menschlichen embryonalen Stammzellen unter nicht ganz optimalen Kulturbedingungen kultiviert worden sind, so dass der wissenschaftliche Nutzen dieser Stammzellen als deutlich eingeschränkt angesehen wird. Außerdem klagen Wissenschaftler über mangelnde Rechtssicherheit und drohende Strafen, wenn sie sich an internationalen Forschungsprojekten beteiligen.
Vor diesem Hintergrund hat sich in den vergangenen Monaten eine neue Debatte über Mög-ichkeiten und Grenzen der embryonalen Stammzellforschung entwickelt, die zu den fünf, in dieser Woche diskutierten, fraktionsübergreifenden Initiativen geführt hat.
Einmalige Verschiebung erhält Ziel des Gesetzes aufrecht
Durch die nun beschlossene Gesetzesänderung wird eine einmalige Anpassung der Stichtagsregelung vorgenommen. Diese Grundausrichtung des Gesetzes bleibt durch die einmalige Veränderung des Stichtages erhalten. Gleichzeitig werden durch eine Anpassung des Stichtages die Möglichkeiten zur Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland verbessert. Zu den wichtigen Zielen dieses Forschungszweigs zählt dabei die Gewinnung von neuen Erkenntnissen über zellbiologische Prozesse, die insbesondere auch der Forschung mit adulten Stammzellen zugute kommen sollen.
Seit Verabschiedung des Stammzellgesetzes wurden international mehrere hundert Stammzelllinien etabliert, die teilweise unter den inzwischen standardisierten Bedingungen isoliert und kultiviert worden sind. Durch eine Verschiebung des Stichtages erhalten deutsche Forscherinnen und Forscher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich Zugang zu diesen Zellen. Des Weiteren lassen sich durch eine Verschiebung des Stichtages die von der Wissenschaft angeführten Probleme durch Patentregelungen sowie durch „Material Transfer Agreements“ deutlich reduzieren.
Neuer Stichtag am 1. Mai 2007 und mehr Rechtssicherheit
Der neue Stichtag wurde mit dem 1. Mai 2007 so gewählt, dass er nicht zu weit in die Vergangenheit zurückverlegt wird. Denn es wird nicht davon ausgegangen, dass im Rahmen des Vorfeldes der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2007 in der vagen Hoffnung einer Veränderung der Stichtagsregelung des deutschen Stammzellgesetzes „auf Vorrat“ Stammzelllinien durch den Verbrauch menschlicher Embryonen im Ausland für die Forschung in Deutschland hergestellt wurden.
Der Stichtag bleibt auch nach einer Verschiebung ein praktisch wirksames und effektives Mittel zur Steuerung der menschlichen embryonalen Stammzellforschung in Deutschland und bildet die Basis für einen ethisch breit akzeptierten Umgang mit diesem Forschungsfeld.
Außerdem gibt das Gesetz mit einer klarstellenden Begrenzung der Strafbewehrung auf das Inland den Forschern überdies mehr Rechtssicherheit.