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Bundespolizei 

Neuorganisation des Bundespolizeipräsidiums und nachgeordneter Direktionen

Stand: 25.01.2008

Am 25. Januar hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich das Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze beschlossen.

Gegenstand des Gesetzes ist ausschließlich das neu zu schaffende Bundespolizeipräsidium und die Einrichtung der nachgeordneten Direktionen. Konkrete Standortfragen sind nicht Gegenstand des Gesetzes.

Die bisherige Ebene der fünf Mittelbehörden (Bundespolizeipräsidien) wird durch ein zentrales Bundespolizeipräsidium ersetzt. In dieser Behörde werden im Wesentlichen die nicht-ministeriellen Aufgaben aus dem Bundesministerium des Innern und den bisherigen fünf Bundespolizeipräsidien zusammengefasst. Neue regionale Bundespolizeidirektionen ersetzen die bisherige Ämterebene. Die bisherigen Bundespolizeiämter werden zu Bundespolizeidirektionen, die bestehenden 128 Bundespolizeiinspektionen zu 67 Bundespolizeiinspektionen und 9 Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung zusammengefasst.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag gehen die Koalitionsfraktionen davon aus, dass die Sozialverträglichkeit der Neuorganisation unter Berücksichtigung der bereits erzielten Ergebnisse besonders beachtet wird. In diesem Zusammenhang soll insbesondere der Einsatz von Verwaltungspersonal in befristet einzurichtenden Servicestellen zielgerichtet geprüft werden. Die Ergebnisse der Neuorganisation der Bundespolizei sollen vom Bundesministerium des Innern überprüft werden. Im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer verstärkten Präsenz in der Fläche soll das Bundesministerium des Innern auch die künftige Arbeit in großen Bundespolizeiinspektionen und –revieren in diese Überprüfung einbeziehen. Das Bundesministerium des Innern wird bis zum 1. März 2010 hierüber einen Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorlegen.