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Arbeitslosengeld I verlängert – keine Zwangsverrentung ab 58 

Ältere werden stärker berücksichtigt

Stand: 25.01.2008

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Januar in 2./3. Lesung das Siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze verabschiedet.

In diesem Gesetz ist neben der veränderten sg. 58er Regelung auch die Verlängerung der Zahldauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) für Ältere enthalten. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Lebensleistung stärker honorieren

Die Erwerbstätigenquote der älteren Arbeitnehmer ist zwar von 37,7 Prozent im Jahr 1998 auf deutlich über 50 Prozent in 2007 gestiegen, dennoch ist es für viele Ältere nach wie vor schwierig, einen neuen Job zu finden. Deshalb wird die Dauer des Anspruchs auf ALG I für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, stufenweise verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter Berücksichtigung des Lebensalters und der zurückgelegten Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren vor Entstehung des Anspruchs. Die Lebensleistung Älterer wird somit wieder stärker berücksichtigt. Über 50-Jährige bekommen rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres 15 Monate Arbeitslosengeld I, über 55-Jährige 18 Monate und ab 58 wird 24 Monate ALG I gezahlt. Entgegen den Vorschlägen von Rüttgers und anderen aus der Union geht die Verlängerung der Zahldauer von ALG I an Ältere, dank der SPD, nicht zu Lasten von Jüngeren oder Frauen.

Bessere Förderung Älterer

Um den Wiedereinstieg Älterer in den Arbeitsmarkt noch besser zu fördern, wird z. B. ein Eingliederungsgutsschein eingeführt. Mit diesem verpflichtet sich die Bundesagentur für Arbeit, einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von 12 Monaten an den Arbeitgeber zu leisten, der einen älteren Arbeitslosen einstellt.

Neue 58er-Regelung

Außerdem enthält das Gesetz die Änderungen zur 58er Regelung. Damit wird die Zwangsverrentung von ALG II-Empfängern ab 58 Jahren hinfällig. Für sie gilt nun, dass sie erst ab dem 63. Lebensjahr eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen haben. Für Arbeitssuchende, die schon heute die 58er Regelung nutzen, ändert sich nichts. Zudem werden Eingliederungsvereinbarungen zwischen den Arbeitsagenturen und den älteren Arbeitnehmern geschlossen. Alle sechs Monate haben die Leistungsträger (z. B. Arbeitsagenturen) zu prüfen, ob eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder in eine Arbeits-gelegenheit möglich ist.

Union hat Gesetzgebungsverfahren verzögert

Das Gesetz hätte bereits im Dezember beschlossen werden können. Die Union hat dies trotz zuvor getroffener Vereinbarungen auf Grund von Schwierigkeiten in den eigenen Reihen verhindert. Es ist der Arbeit unseres Arbeits- und Sozialministers, Olaf Scholz, zu verdanken, dass sich die Verzögerung nicht zu Lasten der Betroffenen ausgewirkt hat.