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Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts 

Wahlrecht wird wähler- und bewerberfreundlicher

Stand: 17.12.2007

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Dezember in 1. Lesung einen Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts beraten.

Auf Grund von Erfahrungen bei den Bundestagswahlen 2002 und 2005 soll das Bundeswahlgesetz in einigen Bereichen fortentwickelt werden. Ziele sind vor allem die Verwirklichung der Wahlrechtsgrundsätze des Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes, die wähler- und bewerberfreundlichere Gestaltung des Wahlrechts sowie die Vereinfachung der Verwaltungsarbeit für die Gemeinden und Wahlorgane.

Vorgesehen sind Änderungen des Bundeswahlgesetzes. Hierzu zählt die Festlegung eines neuen Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung und die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder: Der Wechsel vom Hare-Niemeyer zum St. Laguë/Schepers-Verfahren soll ein einsichtigeres Verfahren sichern. Durch die Schaffung eines zeitlich unbeschränkten aktiven Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche, soll vermieden werden, dass das Wahlrecht von Bürgerinnen und Bürgern, die mehr als 25 Jahre im Ausland leben, erlischt. Erleichterung soll es auch in Bezug auf die Briefwahl geben. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Briefwähler künftig keinen Antragsgrund für die Briefwahl nennen müssen.

Des Weiteren umfasst der Entwurf u. a. die Regelung zur Parteizugehörigkeit von Parteibewerbern auf Wahlvorschlägen und die Regelung zur Gültigkeit der Zweitstimme bei innerhalb eines Landes vertauschten Stimmzetteln. Das Europawahlgesetz soll angepasst werden, soweit dies bei den unterschiedlichen Wahlsystemen angezeigt wird.