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Beamtenstatusgesetz 

Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Stand: 14.12.2007

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zur Regelung des Statusrechtes der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird ein weiterer Teil der ersten Föderalismusreform umgesetzt. Bislang waren die Länder verpflichtet, ihre Landesbeamtengesetze nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) des Bundes auszurichten. Diese Rahmenkompetenz des Bundes zum Erlass des BRRG ist durch die Föderalismusreform entfallen.

Der Gesetzentwurf nutzt die jetzt neue konkurrierende Kompetenz des Bundes zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Ziel des Gesetzes ist die Festlegung der beamten- rechtlichen Grundstrukturen zur Gewährleistung der erforderlichen Einheitlichkeit des Dienstrechts insbesondere zur Sicherstellung von Mobilität der Beamtinnen und Beamten bei einem Wechsel des Dienstherrn. Mit dem Beamtenstatusgesetz werden durch klare Strukturen und den Abbau von bürokratischen Hemmnissen die Voraussetzungen für ein modernes und einheitliches Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Dabei bleibt die notwendige Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes gewährleistet.

Inhaltlich vorgesehen sind z. B. Regelungen zu Abordnungen und Versetzungen zwischen den Ländern oder zwischen Bund und Ländern, die Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen oder auch bei Verwendungen im Ausland.