Abkommen über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Fluggesellschaften geben Fluggastdaten weiter
Stand: 15.11.2007
In 2./3. Lesung hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche das Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (PNR-Abkommen 2007) beschlossen.
Das Abkommen betrifft Flüge in die und aus den USA. Es regelt die Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggesellschaften an die USA und die dortige Verwendung der Daten. Fluggesellschaften sind durch das Abkommen verpflichtet, die Daten ihrer Fluggäste an das United States Department of Homeland Security (DHS) weiterzuleiten. Die Übermittlung und Auswertung erfolgt zur Bekämpfung des Terrorismus und sonstigen schweren Straftaten grenzüberschreitender Art, einschließlich der organisierten Kriminalität.
Aus Gründen des Datenschutzes werden die Zweckbindung der Datenverwendung sowie ein Verwendungsverbot für besonders sensible Daten, für die nur ausnahmsweise eine Nutzung in Fällen der Lebensgefahr vorgesehen ist, festgeschrieben. Allen Betroffenen werden die gleichen Auskunftsrechte und Rechtsbehelfe eingeräumt wie US-Bürgern.
Für das Inkrafttreten des genannten Abkommens ist das obige Vertragsgesetz erforderlich. Der Vertrag ist für sieben Jahre geschlossen und seine Durchführung wird regelmäßig gemeinsam von EU und USA überprüft.