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Förderung der betrieblichen Altersversorgung 

Förderbedingungen für die Entgeltumwandlung bleibt unverändert

Stand: 09.11.2007

Am 8. November 2007 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.

Durch das Gesetz sollen die Förderbedingungen für die sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus unverändert beibehalten werden. Seit der Rentenreform 2001 haben Beschäftigte das Recht, Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden; die Sozialabgabenfreiheit war allerdings bis Ende 2008 befristet worden. Neue Forschungsergebnisse belegen, dass das seit 2002 zu verzeichnende kräftige Wachstum der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zurückzuführen ist. Dieses Wachstum hat sich seit dem letzten Jahr merklich abgeschwächt, was auf den bevorstehenden Wegfall der Beitragsfreiheit zurückgeführt wird.

Außerdem wird das Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwart-schaften von 30 Jahren auf 25 Jahre abgesenkt. Denn viele arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften gehen derzeit verloren, weil Beschäftigte - besonders kindererziehende junge Frauen - vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und damit eine Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften nicht erfüllen. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass diese Betriebsrentenanwartschaften erhalten bleiben.

Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem die im Koalitionsvertrag beschlossene Regelung der Erhöhung der Zulagen für ab dem 1.1.2008 geborene Kinder in der geförderten Altersvorsorge von 185 Euro auf 300 Euro umgesetzt wird.