Modernes Vergaberecht
Einfach und mittelstandsfreundlich
Stand: 19.12.2008
Mit der Reform des Vergaberechts haben wir das komplexe deutsche Vergaberecht im bestehenden System modernisiert. Im Ergebnis haben wir ein einfacheres und mittelstandsfreundliches Vergaberecht geschaffen, dass Innovationen zulässt und zugleich Wettbewerbsverzerrungen verhindert.
Den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts hat der Deutsche Bundestag am 19. Dezember 2008 in 2./3. Lesung beschlossen. Das bisherige deutsche Vergaberecht ist hochkomplex, vielschichtig und berücksichtigt zahlreiche Spezialinteressen. Es ist Kostentreiber und unternehmerischer Hemmschuh. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheitern oftmals schon an den formalen Auflagen und Anforderungen. Zu Recht haben Unternehmen und Kommunen diese Unübersichtlichkeit und schwere Verständlichkeit des verschachtelten Vergaberechts bemängelt.
Mittelstandsfreundlich
Insbesondere auch die mittelständische Wirtschaft soll künftig angemessen bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand berücksichtigt werden. Bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen wird die generelle Pflicht eingeführt, diese in Fach- und Teillose aufzuteilen. Dadurch können sich mittelständische Unternehmen in allen Größenordnungen für öffentliche Aufträge bewerben.
Zudem können bei einer Aufteilung in Fach- und Teillose mehr Unternehmen ein Angebot abgeben, so dass durch die erhöhte Teilnehmerzahl der Wettbewerb gestärkt wird. Mit der Berücksichtigung sozialer Kriterien werden die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Bietern in Fällen erweitert, in denen es einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nicht gibt. Nur Unternehmen, die die deutschen Gesetze einhalten, werden zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge zugelassen. Dabei geht es um alle Regeln. Auch um so wichtige Grundregeln wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Soziale und ökologische Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe künftig soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden können. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die öffentlichen Auftraggeber, wenn diese zusätzlich zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue weitere Anforderungen stellen wollen, wie beispielsweise eine angemessene Bezahlung zur Sicherstellung der Qualifikation von Wach- oder Fahrdienstpersonal oder das Verbot von Kinderarbeit in der Lieferkette beziehungsweise die Nutzung energieeffizienter Bürogeräte. Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Wirtschaft gegen Lohndumping und Preisdrückerei.
Flexibilität für Städte und Gemeinden
Mit der Klarstellung der gesetzlichen Regelung zu den städtebaulichen Kooperationen geben wir den Städten und Gemeinden die nötige Flexibilität beim Abschluss von städtebaulichen Entwicklungsverträgen wieder zurück. Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand stehen nun nicht mehr im rechtsfreien Raum. Das war dringend notwendig, unter anderem auch, um die Kommunen vor Angriffen der EU-Kommission zu schützen. Kommunen und Investoren muss es möglich sein, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung in eigener Verantwortung zu gestalten und die dafür im Bau- und Planungsrecht bewusst geschaffenen Instrumente wie zum Beispiel städtebauliche Verträge zu nutzen.
Register für Verfehlungen
Im Rahmen der Vergaberechtsreform haben wir uns auch darauf verständigt noch in dieser Wahlperiode, ein Register für schwere Verfehlungen zu schaffen. Dabei soll eine schlanke, unbürokratische und rechtsstaatlich vorbildliche Regelung geschaffen werden, die an das bestehende Gewerbezentralregister anknüpfen soll. In das Register sollen nur Unternehmen aufgenommen werden, die Mitarbeiter beschäftigt haben und weiter beschäftigen oder deren Eigentümer, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden sind. Dazu zählen insbesondere Bestechung und Bestechlichkeit, Betrug und Subventionsbetrug sowie Geldwäsche.