19.11.07 - 927
Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes – erster Schritt zur Modernisierung des Bundesbeamtenrechts
AG Inneres
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Dieser Regierungsentwurf folgt aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts und einen flexiblen Personaleinsatz weiter zu fördern sowie Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht zu übertragen. Deshalb wird die Regelaltersgrenze auch für Beamte gleitend auf 67 Jahre ansteigen. Ein abschlagsfreier Pensionseintritt nach 45 Jahren wie nach entsprechenden Pflichtbeitragsjahren im Rentenrecht ist geplant. Weiterhin werden Schul- und Hochschulzeiten künftig nur noch eingeschränkt versorgungswirksam. Damit soll das gleiche finanzielle Ergebnis erreicht werden wie durch die künftige Nichtberücksichtigung solcher Zeiten in der Rentenversicherung. Eine neu gestaltete Besoldungstabelle und die Ablösung des überkommenen Besoldungsdienstalters durch Erfahrungszeiten zielen auf einen engeren Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Besoldung ab.
Der Gesetzentwurf wird sich noch einer eingehenden Beratung und einer Anhörung im Innenausschuss stellen müssen. Schon jetzt aber lässt sich feststellen, dass er in zwei wichtigen Punkten berechtigte Forderungen der Betroffenen nicht erfüllt. Die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht ist bis jetzt nicht vorgesehen. Außerdem fehlen Regelungen zur Mitnahmefähigkeit der Versorgungsansprüche beim Wechsel aus dem Beamtenverhältnis in die Privatwirtschaft. Dies steht im krassen Gegensatz zu den Fortschritten, die wir für die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern erreicht haben. Dem Anspruch, Mobilität zwischen Privatwirtschaft und Beamtenverhältnis zu ermöglichen, wird der Gesetzentwurf damit jedenfalls nicht umfassend gerecht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Modernisierung des Bundesbeamtenrechts nicht auf halbem Wege stehen bleibt.