19.11.07 - 926
Bevölkerungsschutz stärken durch verfassungskonforme Gesetzesänderung
AG Haushalt
AG Inneres
Im Zuge der Haushaltsberatungen für das kommende Jahr hat sich der Haushaltsausschuss für ein rechtlich eindeutiges Bevölkerungsschutzkonzept ausgesprochen, das die Kompetenzen von Bund und Ländern sowie die damit verbundene Finanzierung künftig klar definiert.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Großschadenslagen, insbesondere in länderübergreifenden Fällen, ist zweifelsohne eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen Bund und Ländern auf der Grundlage eines klaren Konzeptes notwendig. Diese Zusammenarbeit bedarf unbestritten auch einer entsprechend soliden Mittelausstattung auf Ebene des Bundes wie auch der Länder. Nur durch eine nachvollziehbare finanzielle Verpflichtung beider Ebenen können Verbände und Institutionen, die im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes engagiert sind, Planungssicherheit gewinnen. In jüngster Zeit hatte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der mangelnden gesetzlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Katastrophenschutzaufgaben der Länder geübt. Der Bundesrechnungshof sieht laut Grundgesetz den Bund ausschließlich für die Zivilverteidigung in der Pflicht, die Länder hingegen für den Brand- und Katastrophenschutz - für jedes weitere finanzielle Engagement des Bundes fehle bislang eine gesetzliche Grundlage. Dennoch stehen im Haushalt 2008 des Bundes fast 30 Millionen Euro zusätzlich für den Bevölkerungsschutz bereit, das bedeutet beinahe eine Verdoppelung des bisherigen Ansatzes. Zurück geht diese Mittelerhöhung auf eine Initiative der Innenminister von Bund und Ländern.
Vor diesem Hintergrund hat der Haushaltsausschuss die Bundesregierung in seinem Beschluss aufgefordert, genau zu definieren, wie die unterschiedlichen Aufgaben und die damit verbundene Finanzierung zwischen Bund und Ländern abgegrenzt werden können. Dabei muss vor allem klar festgelegt werden, welche Aufgaben der Bund im Rahmen einer zentralen Steuerungskompetenz künftig zu finanzieren hat. Hierfür soll zusammen mit den Ländern eine gesetzliche Grundlage erarbeitet werden. Sollte ein solches Gesetz von den Ländern im Bundesrat blockiert werden, behält sich der Haushaltsausschuss vor, die zusätzlichen Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro für 2009 zu sperren.
Noch gelten in Deutschland getrennte kompetenzrechtliche Zuständigkeiten von Bund und Ländern, die sich an der Bedrohungslage des Kalten Krieges orientieren. Mit der nun erreichten Einigung im Haushaltsausschuss haben wir die Grundlage für ein eindeutiges, zwischen Bund und Ländern abgestimmtes und an der heutigen Gefahrensituation ausgerichtetes Bevölkerungsschutzkonzept gelegt.