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Zuwanderung Hochqualifizierter 

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz

Stand: 14.11.2008

Bild Zuwanderung Am 13. November hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) beschlossen.
 

Der Fachkräftemangel wird schon in wenigen Jahren deutliche Folgen haben. Um Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte zu stärken, werden mit dem vorliegenden Gesetz Teile des vom Bundeskabinett am 16. Juli 2008 beschlossenen „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland” umgesetzt.
 

Maßnahmen des Gesetzes

Zu den Maßnahmen gehört die Herabsetzung der Einkommensgrenze für Hochqualifizierte. Statt wie bisher 86.400 Euro, werden künftig 63.300 Euro ausreichen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Beruflich gut qualifizierte Geduldete bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie müssen außerdem über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen. Geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die drei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, können einen sicheren Aufenthalt erhalten. Gleiches gilt für geduldete qualifizierte Fachkräfte, die drei Jahre ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis standen.
 

Erleichterter Zugang zur Ausbildung

Auf Initiative der SPD erhalten junge Geduldete erleichterten Zugang zur Ausbildung. Sie können nach vier Jahren Aufenthalt außerdem BAföG-Leistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Darüber hinaus wird durch das Gesetz eine Verordnung im Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums geändert. Für deutsche Arbeitgeber, die Akademikerinnen und Akademiker aus den EU-Ländern einstellen wollen, entfällt ab dem 1. Januar 2009 die Vorrangprüfung. Sie müssen nicht mehr beweisen, dass für eine Stelle kein deutscher Bewerber gefunden werden konnte. Die Regelung, wonach oberste Landesbehörden nach Ersuchen einer durch das Land eingesetzten Härtefallkommission Aufenthaltstitel jenseits der übrigen im Gesetz normierten Voraussetzungen vergeben können, wird entfristet.