Erweiterung des Kinderzuschlags
Mehr Familien aus der Armut holen
Stand: 27.06.2008
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes der Koalitionsfraktionen (Drs. 16/8867, 16/9792) beschlossen. In diesem Rahmen wurde auch die Unterrichtung der Bundesregierung "Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift" (Drs. 16/4670, 16/9792) abschließend beraten.
Der Kinderzuschlag richtet sich seit 1. Januar 2005 an erwerbstätige Eltern, die mit ihrem Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie müssten ihr Erwerbseinkommen mit Leistungen der Grundsicherung nach SGB II aufstocken., Der Kinderzuschlag soll die Aufstockung nach SGB II verhindern. Er beträgt bis 140 Euro pro Monat und Kind.
Auf Initiative der SPD wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinderzuschlag weiter zu entwickeln, um künftig mehr Kinder und Familien aus dem Bezug von SGB II – Leistungen herauszuholen.
Der Gesetzentwurf sieht einheitlich festgelegte Mindesteinkommensgrenzen für Eltern, die Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, vor. Diese sind mit 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare niedriger als die bisher individuell errechneten Grenzen. Erhalten bleibt die bisherige Mindesteinkommensgrenze als Bemessungsgrenze, ab der Einkommen anzurechnen sind. Zusätzliches Einkommen der Eltern wird nur noch zu 50 Prozent, statt bisher zu 70 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet. Außerdem dürfen Alleinerziehende in Zukunft zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wählen.
Dadurch werden ab 2009 rund 160.000 Kinder in 75.000 Familien zusätzlich vom Kinderzuschlag profitieren. Der Anteil der Alleinerziehenden, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben, wird von 7 auf 14 Prozent erhöht.
Ab dem Haushaltsjahr 2009 ist für diese Änderung mit 194 Millionen Euro Mehrausgaben für den Bund zu rechnen. Weitere Verbesserungen für Familien mit geringen Einkünften ergeben sich aus der Novellierung des Wohngeldrechts.