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BAföG–Erhöhung ab Wintersemester 2008/09 

BAföG steht für Chancengleichheit

Stand: 16.11.2007

Am 16. November hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) beschlossen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist und bleibt das BAföG das zentrale politische Mittel, um eine echte Chancengleichheit in der Bildung zu sichern. Wir wissen, dass Bildungschancen immer Lebenschancen sind, sei es zur individuellen und beruflichen Verwirklichung des Einzelnen oder auch als Grundlage für den sozialen Aufstieg. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es daher ein Skandal, dass nationale wie internationale Vergleichsstudien unserem Bildungssystem wiederholt bescheinigen, dass in kaum einem anderen Industrieland ein hoher Bildungserfolg so sehr von sozialer Herkunft, Status und Einkommen der Eltern abhängt, wie in Deutschland.

Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion

Das BAföG wird erhöht. Das ist ein sozialdemokratischer Erfolg, auf den die SPD-Bundestagsfraktion mit Recht stolz ist. Dies konnte die SPD-Bundestagsfraktion nach fast einem Jahr gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn noch 2005 im Wahlkampf wollte die amtierende Bundesbildungsministerin Schavan das BAföG abschaffen.

Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass zum Wintersemester 2008/09 die Bedarfssätze um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent erhöht werden. Der Förderungshöchstsatz steigt damit von derzeit 585 Euro auf etwa 643 Euro. Dies ist etwa auch der Bedarf, wie er im 17. BAföG-Bericht der Bundesregierung ausgewiesen ist. In Fortschreibung der positiven BAföG-Politik der rot-grünen Bundesregierung kann mit der jetzigen Novelle das BAföG ab 2008/09 wieder seiner zentralen Aufgabe besser gerecht werden, nämlich die Lebenshaltungskosten in der weiterführenden Ausbildung für junge Menschen aus sozial schwachen Familien zu decken. Da die Fördersätze in der beruflichen Aufstiegsfortbildung, dem so genannten Meister-BAföG, an das BAföG gekoppelt sind, werden diese ebenfalls entsprechend angehoben. Fast noch wichtiger als die Bedarfssätze, ist aber die erreichte Erhöhung der Freibeträge. Denn diese erhöht im Effekt die Einkommensgrenzen, bis zu denen ein BAföG-Anspruch besteht. Nach Inkrafttreten werden damit viele junge Menschen einen BAföG-Anspruch erhalten, die diesen heute nicht haben.

Weitere wichtige Verbesserungen

Unter anderem führt die Novelle erstmals einen Betreuungszuschlag für BAföG-Empfänger mit Kindern ein. Statt wie im Regierungsentwurf vorgesehen pauschal 113 Euro unabhängig von der Zahl der Kinder zu gewähren, werden betroffene Studierende für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind je 85 Euro zusätzliches BAföG erhalten. Künftig kann außerdem das BAföG nicht erst ab dem dritten, sondern bereits ab dem ersten Semester auch für ein Studium in einem der 27 Mitgliedsstaaten der EU oder der Schweiz genutzt werden. Abgerundet wird dieses Auslands-BAföG durch eine Vereinfachung bei den Auslandszuschüssen und Verbesserun¬gen bei der Förderung von Auslandspraktika. Ein ganz wichtiger Fortschritt ist zudem der vorgesehene Wegfall der Mindesterwerbsdauer der Eltern von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wird sich deren BAföG-Anspruch in Zukunft wie bei den anderen Antragstellern auch, nur noch nach der Einkommenssituation der Eltern richten. Schließlich konnten wir verhindern, dass die im Regie¬rungsentwurf zur Gegenfinanzierung noch vorgesehene Verschlechterung der Förderung des zweiten Bildungsweges – Stichwort elternunabhängige Förderung von Kollegschülerinnen und -schülern – umgesetzt wird.