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08.08.07 - 646 

Gentechnikgesetz ist auf einem guten Weg


AG Bildung und Forschung
AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zur Zustimmung des Kabinetts zum Gentechnikgesetzentwurf erklären die zuständigen Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung, René Röspel, und der Arbeitgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:

Insgesamt ist der heute vom Kabinett verabschiedete Entwurf eines novellierten Gentechnikgesetzes eine gute Basis für die parlamentarischen Beratungen. Nach konstruktiver Kritik von Seiten der Berichterstatterinnen und Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion hat Bundesminister Seehofer seine Pläne für ein neues Gentechnikrecht überarbeitet und verbessert. Wir werden nun prüfen, wo noch Handlungsbedarf besteht. Ein großer Erfolg für die SPD ist, dass die Haftungsregelung unverändert bestehen bleibt und dass das öffentlich einsehbare flurstückgenaue Standortregister erhalten bleibt. Damit kann jede Bürgerin und jeder Bürger sich weiterhin im Internet darüber informieren, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Das ist transparent und schafft Vertrauen.

Ein enormer Fortschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz vereinbarte Regelung zur Positivkennzeichnung tierischer Produkte, die ohne die Verfütterung gentechnisch veränderter Pflanzen gewonnen werden. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei Erzeugnissen wie Milch, Eiern und Fleisch erkennen können, ob die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben. Hier klaffte bislang eine Lücke, denn nach den EU-Kennzeichnungsregelungen müssen gentechnisch veränderte Futtermittel zwar gekennzeichnet werden, aber diese Information findet sich nicht auf dem Endprodukt. Deshalb konnten die Konsumenten bisher nicht sicher sein, ob zum Beispiel die Milch von mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefütterten Kühen stammt oder nicht. Mit der Kennzeichnung werden sie endlich auswählen können, sie werden die Möglichkeit bekommen bewusst zu entscheiden, ob sie mit ihrem Kauf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen unterstützen wollen. Die Kennzeichnungsregelung muss nun zügig vorgelegt werden, denn sie ist wichtiger Mosaikstein einer Einigung über gesetzlichen Regelungen im Gentechnikbereich.

Die lange Diskussion um den Gesetzentwurf zeigt auch, dass die ideologische Motivation immer mehr in den Hintergrund getreten ist zugunsten pragmatischer Lösungen. Denn wie auch am Beispiel Sachsen-Anhalt erkennbar, sind die hohen Erwartungen in das Arbeitsplatzpotenzial der Biotechnologie nicht realistisch: Dort hat das Land 65,5 Millionen Euro in den Biotech-Bereich investiert, aber lediglich 400 Arbeitsplätze sind dabei entstanden. CDU-Wirtschaftsminister Haseloff zieht daraus die Konsequenz, Fördermittel nur noch in erfolgsträchtige Projekte zu stecken. Und er betont die Verantwortung gegenüber der gentechnikfreien Lebensmittelbranche, die in Sachsen-Anhalt immerhin 23 Prozent aller Arbeitsplätze stelle.

Für die Forschung enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen. Hierzu zählen etwa die Vereinfachungen für Forschungen in geschlossenen Systemen sowie die Zusammenlegung der beiden Ausschüsse der Kommission für die Biologische Sicherheit. Unbegründet ist die Befürchtung, dass durch das neue Gesetz die molekulare Pflanzenforschung ins internationale Hintertreffen geraten wird. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Agro-Gentechnik behindert nicht die Forschung, sondern er schützt die Koexistenz zwischen konventioneller sowie ökologischer Landwirtschaft und den Anbauern von gentechnisch veränderten Pflanzen. Auch wird so die Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt.

Im parlamentarischen Verfahren zum Gentechnikgesetz werden noch einige offene Fragen zu diskutieren sein, zum Beispiel im Zusammenhang mit den nachbarschaftlichen Absprachen oder den durch den Einsatz der Gentechnik entstehenden Mehrkosten für die gentechnikfreie Landwirtschaft durch gegebenenfalls anfallende Analysekosten. So wollen wir zum Beispiel prüfen, ob die Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von zehn Millionen Euro für Beiträge zur biologischen Sicherheitsforschung gentechnisch veränderter Pflanzen die Möglichkeit bieten, die Kosten für solche Tests und Analysen im Umfeld von GVO-Anbau zu übernehmen und die Ergebnisse aus der Praxis auszuwerten und in die Forschung einfließen zu lassen.

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