30.07.07 - 624
Integrationshindernisse ohne besondere Schutzfunktion beseitigen
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Anlässlich der Diskussion über Maßnahmen zur besseren Integration von Ausländern und zur Einführung eines Punktesystems erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper:
Der unlängst veröffentlichte Nationale Integrationsplan enthält zahlreiche Maßnahmen zur besseren Integration der hier lebenden Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Bundesinnenministers, ausländerrechtliche Integrationshindernisse ohne besondere Schutzfunktion zu beseitigen. Zusätzlich ist es an der Zeit, über eine grundsätzliche Ausweitung des mit der Green-Card-Regelung aus dem Jahr 2000 eingeschlagenen Weges zum Abbau des Fachkräftemangels nachzudenken.
- Das Ziel der Menschen, die sich unter Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten in eine zunächst fremde Gesellschaft auf Dauer integrieren möchten, ist die Erlangung einer neuen Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungszahlen sind jedoch seit Jahren bis zum Jahr 2005 rückläufig, lediglich für 2006 konnte ein Zuwachs festgestellt werden. Ein Hinderungsgrund für Nicht-EU-Bürger ist eine Regelung, nach der die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft verlangt wird. Ich sehe keinen zwingenden Grund dafür, über positive Integrationsleistungen der Betroffenen hinaus einen rechtlichen Bruch mit dem alten Heimatland zu fordern. Statt dessen sollten wir die Einbürgerung erleichtern, indem wir die Mehrstaatigkeit in größerem Umfang als bisher akzeptieren.
- Für EU-Bürger wurde 1992 das kommunale Wahlrecht eingeführt. Dieses Wahlrecht ermöglicht unterhalb der Schwelle einer Einbürgerung eine politische Teilhabe und damit auch eine politische Verantwortlichkeit im nahen Lebensumfeld. Beides ist von großer integrationspolitischer Bedeutung. Ich plädiere daher dafür, unter bestimmten Bedingungen das kommunale Wahlrecht über den Kreis der EU-Bürger hinaus auszuweiten.
- Nach langen und zähen Verhandlungen haben wir eine Bleiberechtsregelung auch für diejenigen erreicht, die trotz fehlenden Aufenthaltstitels seit Jahren unter einer ständigen Abschiebedrohung im Bundesgebiet leben mussten und sich dennoch wirtschaftlich und sozial in unsere Gesellschaft integriert haben. Die unlängst verabschiedete Regelung hilft insbesondere Familien, deren Kinder hier geboren oder aufgewachsen und gut integriert sind. Das Problem der Kettenduldungen wurde durch die im Kompromissweg gefundene Stichtagsregelung für sogenannte "Altfälle" jedoch nicht grundsätzlich gelöst. Wir werden weiterhin auf eine Lösung für all diejenigen drängen, denen die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und deren schutzwürdige Interessen am Verbleib in Deutschland das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung überwiegt.
- Deutschland braucht eine qualifizierte Form der Zuwanderung zur Gewährleistung seines hohen Standards im Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungssektor. Bereits die Green-Card-Regelung aus dem Jahr 2000 diente dem deutschen Interesse am Abbau des Fachkräftemangels. Wir müssen nun über eine allgemeine Regelung nachdenken, die beispielsweise über ein Punktesystem eine erleichterte Einwanderung ermöglicht. Hierbei können beispielweise Alter, schulische und berufliche Ausbildung, Sprachkenntnisse und sonstige besonderen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Rolle spielen. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme ist ausgeschlossen. Der heimische Arbeitsmarkt muss eine vorrangige Berücksichtigung finden. Selbstverständlich darf die Zuwanderung auch nicht dazu dienen, Versäumnisse in der hiesigen Ausbildungspolitik zu kompensieren. Die Union wird ihre erneut artikulierte Verweigerungshaltung überdenken müssen.