06.07.07 - 577
Staatsangehörigkeitsrecht auf die Tagesordnung
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Der Bundesrat hat heute dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz zugestimmt. Dies war eine wichtige Etappe bei der Anpassung ausländerrechtlicher Regelungen im deutschen Recht. Wir sind dabei unseren Verpflichtungen als Partner in der EU nachgekommen und haben gleichzeitig notwendige nationale Regelungen getroffen. Die wichtigste ist für die SPD-Bundestagsfraktion die bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung.
Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft ist das Zusammenleben mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund zu verbessern. Der Nationale Integrationsgipfel, der in der kommenden Woche stattfindet, wird dazu Empfehlungen und Verpflichtungen aussprechen. Auch auf der rechtlichen Seite gibt es Handlungsbedarf. So müssen wir den ursprünglich bereits eingebürgerten Menschen entgegenkommen, die durch eine Rückeinbürgerung in ihr Herkunftsland die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren haben. Wir brauchen eine bundeseinheitliche handhabbare Praxis, die ihrem bisherigen langjährigen Aufenthalt gerecht wird.
Wenn wir die stärker gesellschaftliche und politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten einfordern, müssen wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür verbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert deshalb für ein kommunales Wahlrecht und die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit auch für Migrantinnen und Migranten, die nicht aus EU-Staaten kommen.