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03.07.07 - 546 

BKA-Gesetz jetzt novellieren - Verknüpfung mit Online-Durchsuchung unnötig


Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Zur Diskussion um die Novellierung des BKA-Gesetzes und so genannte Online-Durchsuchungen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper:

Wir brauchen die Novelle des BKA-Gesetzes, damit das BKA präventive Befugnisse für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus erhält. Diese Forderung hat die SPD-Bundestagsfraktion im Zuge der Föderalismusdebatte durchgesetzt. Es ist bedauerlich, dass der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die dringend notwendige gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr unnötigerweise mit dem neuen Instrument der Online-Durchsuchung verknüpft. Das BKA räumte ein, dass noch kein technisch ausgereiftes Konzept dazu vorliegt. Wir werden darüber entscheiden, wenn die Behörde klare Aussagen machen kann, wie solche Untersuchungen technisch im Detail aussehen werden.

Die Grundlage für die Entscheidung zur Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA), Online-Durchsuchungen durchzuführen, ist noch nicht gegeben. Technische Fragen sind noch nicht ausreichend geklärt. Auch ist noch offen, ob eine einfachgesetzliche Regelung genügt oder eine Verfassungsänderung notwendig wird. Im Übrigen ist die Frage der Notwendigkeit nicht abschließend geklärt, für welche Erkenntnisse der Einsatz dieses Instruments benötigt wird. Es gibt Kriminalitätsentwicklungen und Gefahrenlagen, für die ein solches Instrument sinnvoll erscheint. Wichtig dabei ist aber: Maßnahmen zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit müssen notwendig, praktikabel, verhältnismäßig und verfassungskonform sein.

Die Novelle zum BKA-Gesetz kann aber kommen. Und zwar sofort.

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