Energieeinsparung in Gebäuden
Verbesserung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden
Stand: 19.12.2008
Am 19. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf unterstreicht die Verbesserung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden als wichtigen Ansatzpunkt zur Energieeinsparung und für den Klimaschutz.
Anknüpfend an die Fördermaßnahmen in Bezug auf Gebäudeschutz, die von der Bundesregierung im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen worden waren, soll das im Gebäudebestand ruhende erhebliche Potenzial zur Energieeinsparung mobilisiert werden. Außerdem geht es darum, anspruchsvollere energetische Anforderungen beim Neubau zu schaffen. Dies ist zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich und zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen unerlässlich.
Das geltende Energieeinsparungsgesetz stellt nicht für alle beabsichtigten verordnungsrechtlichen Neuregelungen ausreichende Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung. Deswegen sollen sie durch das vorliegende Gesetz geschaffen werden.
Außerdem muss das Schornsteinfegergesetz angepasst werden. Daraus ergeben sich ergänzende Ermächtigungsgrundlagen bzw. die Abänderung oder Erweiterung bestehender Grundlagen. Dies gilt für die Vorgaben zu Nachrüstpflichten, die die Verpflichtungen unabhängig von geplanten eigenen Maßnahmen oder Vorhaben erfüllen sollen, die Außerbetriebnahme von Nachstromspeicherheizungen, die Bestätigung der Einhaltung ener-gieeinsparrechtlicher Anforderungen durch private Fachbetriebe und das Tätigwerden der Bezirkschornsteinfegermeister im Bereich der Überwachung von Anforderungen an bestehenden Gebäuden.