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25.05.07 - 412 

Rede im Plenum: 2./3.Lesung des Entwurfs eines „Unternehmensteuerreformgesetzes 2008“


Sperrfrist: Beginn der Rede
Es gilt das gesprochene Wort!

Reinhard Schultz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin überzeugt, dass die Große Koalition mit der Unternehmensteuerreform 2008 einen guten Job gemacht hat. Das gilt für das Zustandekommen - konstruktiv, leise, ohne öffentliche Wallungen. Und das gilt erst Recht für das Ergebnis.

Wer die unterschiedlichen Ausgangspositionen der Koalitionspartner vor der Bundestagswahl 2005 kennt, wer sich die unglaublichen Erwartungen vergegenwärtigt, die zum Beispiel die Stiftung Marktwirtschaft geschürt hat, der wird heute feststellen: "Mission Impossible" erfolgreich zu Ende gebracht.

Wer diese Reform in ihrer Tragweite verstehen will, der muss eines wissen: Die Unternehmensteuerreform ist eine politische - eine steuerpolitische - Antwort auf die Globalisierung. Wenn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung feststellt, dass jährlich etwa 100 Milliarden Euro deutscher Konzerngewinne durch strategische Finanzierungsprozesse, durch Funktionsverlagerungen und Lizenzgeschäfte am deutschen Fiskus vorbei in Niedrigsteuerländer umgeleitet werden, dann erkennt man eine wichtige Ursache für das Zerbröseln der Unternehmensteuer in unserem Lande in den vergangen Jahren. Wir wollen die Internationalisierung unserer Wirtschaft. Wir sind stolz auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Aber wir wollen auch, dass erfolgreiche deutsche Konzerne sich an der Finanzierung von Staatsaufgaben angemessen beteiligen. Und deswegen bauen wir durch die Begrenzung willkürlicher Fremdfinanzierung, durch eine vernünftige Bewertung von ins Ausland verbrachten Patenten und Verfahren, durch Nachversteuerung von Nutzungsrechten wirksame Schranken ein. Wir erreichen dadurch, dass Bund, Städte und Gemeinden teilhaben werden an den wirtschaftlichen Früchten der Globalisierung. Das ist gerecht, auch gegenüber den vielen Bürgern und Unternehmen, die ihrer Steuerpflicht im Inland nachkommen, ohne ihr ausweichen zu können.

Wir wissen, dass es einen weltweiten und harten Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten gibt. Und wir wissen, dass beim Standortvergleich auch die Unternehmensbesteuerung eine große Rolle spielt. Die Unternehmensteuerreform ist ein Beitrag, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland deutlich zu verbessern. Mit einem Steuersatz von unter 30 Prozent setzen wir ein deutliches Signal. Damit liegen wir im Mittelfeld, was angesichts unserer Infrastruktur, der Qualifikation und unserer Arbeitskräfte und der Sicherheit in diesem Lande völlig ausreicht, um für deutsche und ausländische Investoren als Einladung zu wirken.

Da wir aber wissen, dass die Körperschaftssteuer am ehesten Gestaltungsanfällig ist und auch künftig unter Wettbewerbsdruck stehen wird, haben wir die Gewerbesteuer aufgebohrt und zur eigentlichen Unternehmensteuer gemacht. Durch maßvolle Hinzurechnung von Zinsen, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren machen wir sie weitgehend konjunkturunanfällig und schaffen endlich stabile finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen für unsere Städte und Gemeinden. Wer bedenkt, dass die eine Hälfte des Bundestages noch bis 2005 die Gewerbesteuer insgesamt abschaffen wollte, der kann sich heute nur die Augen reiben. Die Gewerbesteuer wird stark sein wie nie und angesichts ihrer Bedeutung für das Steueraufkommen insgesamt auch in den nächsten Jahrzehnten so schnell nicht wieder zur Disposition gestellt werden können. Der Umbau der Unternehmensbesteuerung und die Stärkung der Gewerbesteuer machen die Unternehmensbesteuerung insgesamt und die Finanzkraft unserer Gemeinden insbesondere globalisierungsfest.

Was deutsche Unternehmen brauchen, ist die Stärkung ihrer Eigenkapitalausstattung und ihrer Investitionskraft. Deswegen ist es richtig, im Unternehmen verbleibende Gewinne deutlich niedriger zu besteuern als entnommene oder ausgeschüttete Gewinne. Unternehmen werden dadurch sicherer auch in Krisenzeiten. Sie bekommen ein besseres Rating, wenn sie auf Kredite angewiesen sind. Das gilt für GmbH und Aktiengesellschaften: Das gilt aber auch für Personenunternehmen und Selbständige. Deswegen haben wir höchsten Wert darauf gelegt, dass Personenunternehmen, die der Einkommensteuer unterliegen, ähnliche Möglichkeiten der Gewinnthesaurierung bekommen wie die Körperschaften. Und das haben wir auch geschafft. Ertragsstarke Personenunternehmen werden thesaurieren, und für alle steht das Instrument des Investitionsabzugsbetrages als besondere Form einer steuerfreien Eigenkapitalansparung künftig zur Verfügung. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir den Investitionsabzugsbetrag deutlich flexibler ausgestaltet, so wie die Wirtschaft ihn braucht. Der Gegenstand der künftigen Investition braucht nur noch typisierend angegeben werden, die Investition braucht erst in drei Jahren realisiert werden. Und die Gewerbesteuer trifft kaum noch einen Personenunternehmer. Bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 401 Prozent wird die Gewerbesteuer für einkommensteuerpflichtige Unternehmen vollständig neutralisiert.

Der Mittelstand ist der Gewinner der Unternehmensteuerreform. Für ihn gibt es eine echte dauerhafte Entlastung. Die von manchen vorgetragene sogenannte Mittelstandslücke entpuppt sich als demagogischer Flop.

Insgesamt werden durch die Unternehmensteuerreform 30 Milliarden Euro umgeschichtet. Entlastungen in dieser Höhe steht eine annähernd ebenso große Gegenfinanzierung gegenüber. Natürlich müssen sich manche von liebgewordenen Sonderregeln verabschieden. Aber niedrige Steuersätze und gleichzeitig alle Sonderregeln und Subventionen aufrecht erhalten, dass geht nicht. Auch wenn die FDP das mehr oder weniger beredt immer wieder fordert. Auch die Abschaffung der degressiven Abschreibung oder die Kürzung des Wertes für sofort abschreibungsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter ist vor diesem Hintergrund vernünftig. Bei derart niedrigen Unternehmensteuern bedarf es keiner zusätzlichen Anreize für Investitionen. Die Steuerreform insgesamt ist ein einziger großzügiger Investitionsanreiz. Und ich füge hinzu: Bei einer so strammen Hochkonjunktur, wie derzeit, investiert es sich wie von selbst. Lasst uns solche Instrumente lieber für Zeiten bereithalten, in denen die Konjunktur einen neuen Anschub nötig hat.

Zu unserer steuerpolitischen Antwort auf die Globalisierung mit ihren weltweiten Möglichkeiten der Kapitalanlage gehört auch die Einführung der Abgeltungssteuer mit 26 Prozent auf alle Kapitalerträge. Wir wissen, dass mancher es nicht als gerecht empfindet, dass Kapitaleinkünftige niedriger besteuert werden als Arbeitseinkommen oder Erträge aus unternehmerischer Tätigkeit. Aber wir wissen auch, dass es seit Jahren einen zunehmenden Abfluss von privatem Geldvermögen ins Ausland gibt, weil die Steuern bei uns zu hoch sind. Wir wollen dieses Geld aber bei uns im Lande halten und vielleicht auch noch den einen oder anderen dazu bringen, sein Geld nach Hause zurück zu holen. Deswegen ist die Abgeltungssteuer richtig und wichtig. Und das gilt auch für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren. Wir mussten allerdings während der Beratungen erkennen, dass milliardenschwere Veräußerungsverluste darauf warten, mit Kapitalerträgen künftig verrechnet werden zu können. Und dann wäre die Einführung der Abgeltungssteuer ein teurer Reinfall. Deswegen haben wir entschieden, künftig Veräußerungsverluste aus Aktienverkäufen nur mit Zinserträgen aus Aktien verrechnen zu dürfen. Das spart uns fast eine halbe Milliarde Euro und trägt erheblich zur Gegenfinanzierung anderer wirtschaftsfreundlicher Entscheidungen bei. Ohne diese Entscheidung wäre die Lockerung der sogenannten Zinsschranke zugunsten im Inland investierender Unternehmen nicht finanzierbar gewesen.

Es war schon erstaunlich, wie schell Finanzmarktjongleure versucht haben, zum Beispiel mit sogenannten Ewigkeitszertifikaten die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen möglichst lange zu umgehen. Das haben wir rechtzeitig bemerkt. Und wir haben einen Riegel davor geschoben. Aber es hat mich zutiefst angerührt, wie die beiden flotten Yuppie-Oppositionsparteien FDP und Grüne sich um Gerechtigkeit für berufsmäßige Steuerverkürzer bemühten. Ich sehe schon deren Plakate und Transparente "Fondsschneider und Steuerhinterzieher hört die Signale".

Im Übrigen noch eins zur Strategie der Opposition: Denen lief das Wasser aus den Mundwinkeln, als sie von der Kritik des Normenkontrollrates an der Unternehmensteuerreform erfuhren. Besonders durch die Veränderungen bei den geringfügigen Wirtschaftsgütern vermutete der Kontrollrat einen nicht zu rechtfertigenden Aufwuchs an Bürokratiekosten. Mal abgesehen davon, dass dieses erlauchte Gremien von sich selbst behauptet, es befinde sich noch im Übungsbetrieb, haben Koalition und Bundesregierung durch Gleichbehandlung der Neuregelungen in der Steuer- und der Handelsbilanz dazu beigetragen, dass es deutlich weniger Bürokratiekosten geben wird als zunächst vermutet. Im Gegenteil: Während die Opposition sich noch an dem Kampfbegriff "Bürokratisches Monstrum" ergötzt, mit dem sie die Unternehmensteuerreform belegt, können wir heute feststellen: Durch die Unternehmensteuerreform wird der bürokratische Aufwand niedriger und kostet weniger als bei der geltenden Rechtslage. Das haben Steuerpolitiker in Deutschland noch nicht allzu oft zustande gebracht.

Starkes Wirtschaftswachstum, starke Unternehmen, steigendes Eigenkapital und hohe Investitionen, zugleich stabile öffentliche Haushalte und gut ausgestattete Städte und Gemeinden: Eine schöne Zukunft. Und dazu trägt die Unternehmensteuerreform erheblich bei.

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