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Energetische Gebäudesanierung 

Gut fürs Klima, gut für Wachstum und Arbeitsplätze

Stand: 08.08.2008

Bild Gebäude Mit dem 2001 von der SPD-Bundestagsfraktion gestarteten CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurden allein in den Jahren 2005 bis 2007 650.000 Wohneinheiten gefördert. Dadurch werden Heizkosten in Höhe von 500 Millionen Euro eingespart. Zudem werden die CO2-Emissionen jährlich um mehr als zwei Millionen Tonnen reduziert. Nebenbei wird auch die Bauwirtschaft kräftig angekurbelt. Die zusätzliche Bereitstellung von 500 Millionen Euro ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Große Koalition die Entlastung von hohen Energiekosten voranbringt.
 
500 Millionen zusätzlich für CO2-Gebäudesanierung

Steigende Energiepreise und wachsende Nachfrage nach energieeffizienten Immobilien bewirkten, dass die attraktiven Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum energieeffizienten Bauen und Sanieren in den ersten sieben Monaten des Jahres 2008 überdurchschnittlich gut von den Investoren angenommen wurden. Bereits Ende Juli war das Ergebnis des Vorjahres erreicht und in einigen Bereichen sogar übertroffen. Damit waren allerdings auch die von der Bundesregierung auf Grundlage der Beschlüsse des Bundestages für 2008 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von rund  900 Millionen Euro ausgeschöpft.
  

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Detail

Bild Wohnhaus Durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das die rot-grüne Bundesregierung bereits in 2001 beschlossen hat, werden nachhaltige Impulse für den Klimaschutz und für die Baukonjunktur gesetzt. Bis 2009 fließen insgesamt 5,6 Milliarden Euro Bundesmittel in die energetische Gebäudesanierung. Damit kann u.a. ein Darlehensvolumen von 17 Milliarden Euro und ein Investitionsvolumen von rund 28 Milliarden Euro angestoßen werden. Neben zinsgünstigen Darlehen, die zum Teil mit einem Tilgungszuschuss verbunden sind, werden seit Beginn des Jahres 2007 für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Eigentumswohnungen auch Zuschüsse bereitgestellt.

Das Programm ist nicht nur gut für den Klimaschutz, es ist auch ein Konjunkturmotor für kleine und mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe. Jede investierte Milliarde Euro sichert 25.000 Arbeitsplätze. Darüber hinaus wird die Nachfrage nach Innovationen im Heiz- und Wärmemarkt gestärkt.

Neben Energieerzeugung, Industrie und Verkehr ist der Gebäudebereich der größte CO2-Emissionsverursacher. Hier werden fast 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland verursacht. Energieeffizientes und energiesparendes Bauen wird seit 1978 vorgeschrieben. Die energetischen Anforderungen an die Gebäude wurden zuletzt 2002 verschärft. Energiesparende Maßnahmen werden zudem mit Hilfe verschiedener Förderprogramme u.a. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützt. Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung wird auch der Energieausweis als Mittel der Verbraucherinformation verbindlich vorgeschrieben.

Neben der Initiative für energieeffiziente Neubauten müssen wir den Energiebedarf und CO2-Austoß der bestehenden Gebäudesubstanz in Deutschland reduzieren, denn bestehende Gebäude brauchen etwa dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten. Außerdem werden rund 87 Prozent des gesamten Energiebedarfs in privaten Haushalten für Raumerwärmung und Warmwasser benötigt. Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen lässt sich der Energiebedarf um ca. 50 Prozent auf das heutige Anforderungsniveau von Neubauten senken.

Die Sanierung der Gebäude erfordert in der Regel hohe Investitionssummen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hilft über Kredite und Zuschüsse, diese Investitionen zu realisieren und in überschaubarer Zeit rentabel zu machen.
   

Wer kann Anträge stellen?

Die Kreditvariante des Programms steht allen Investoren (z.B. Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, private Vermieter, Kirchen, Stiftungen, selbstnutzende Eigentümer) offen. Die Zuschussvariante gilt für Eigentümer (natürliche Personen) von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung der Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
 

Programme für Kommunen

Bild Gemeinde 2007 ist auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion die Förderung auf Kindertagesstätten, Schulen und Turnhallen sowie Gebäude für die Kinder- und Jugendarbeit in Trägerschaft von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen wie Kirchen, Stiftungen, Vereinen ausgeweitet worden. Neben dem Beitrag für Klimaschutz und Beschäftigung werden mit den Sanierungsmaßnahmen die baulichen Rahmenbedingungen für Bildung und Erziehung verbessert und die Träger dieser Einrichtungen gleichzeitig von steigenden Energiekosten entlastet. Die KfW-Förderbank stellt im Zins verbilligte Darlehen im Rahmen der Programme "KfW-Kommunalkredit" und "Sozial Investieren" zur Verfügung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt zudem, mit einem Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2008 Kommunen in Haushaltsnotlage Investitionszuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung  zu gewähren.
 

Der Energieausweis

Die wichtigste Neuerung in der Energieeinsparverordnung ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Häuser und Wohnungen. Damit soll Energieeffizienz zu einem wichtigen Entscheidungskriterium bei Kauf oder Miete werden.

Bislang wissen Mieter und Käufer von Wohnungen und Häusern – anders als Erwerber von Haushaltsgeräten wie z.B. Kühlschränken – oftmals nur wenig über deren Energiebedarf. Wer künftig eine Wohnung mietet oder kauft, kann die Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten in seine Entscheidung mit einbeziehen. Ein energetisch gutes Gebäude wird künftig auf dem Immobilienmarkt spürbare Wettbewerbsvorteile haben. Die mit dem Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben Hinweise zur energetischen Verbesserung der Immobilie.

Zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet sind Eigentümer und Vermieter, die ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen. Die Eigentümer und Vermieter können hier wählen zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientierten Ausweis. Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch des Gebäudes von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung, wobei Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt werden. Im Bedarfsausweis wird der tatsächliche energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert, zu dem auch Informationen zur Effizienz der Heizungsanlage sowie der Wärmedämmung, aber auch gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen gehören.