Stiftung "Deutsches Historisches Museum"
Sichtbares Zeichen gegen Flucht und Vertreibung
Stand: 05.12.2008
Am 4. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung den Koalitionsentwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ beschlossen. Damit wird u.a. eine Ausstellungs- und Dokumentationsstelle als „sichtbares Zeichen“ gegen Flucht und Vertreibung eingerichtet.
Durch den Gesetzentwurf übernimmt der Bund die Trägerschaft für ein drittes Museum. Nach dem Jüdischen Museum Berlin und dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn kommt nun das Deutsche Historische Museum in Berlin hinzu. Es wird zukünftig die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts haben. Bisher war das Deutsche Historische Museum in gemeinsamer Trägerschaft vom Bund und dem Land Berlin betrieben worden.
Symbol von Aufklärung und Versöhnung
Ein Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion ist, dass innerhalb der neuen Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ eine Ausstellungs- und Dokumentationsstelle gegen Flucht und Vertreibung eingerichtet wird. Dies ist die Umsetzung eines Auftrags, den SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 beschlossen hatten. Nach langen Auseinandersetzungen hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt.
Als unselbstständige Stiftung erhält die Ausstellung eine angemessene Infrastruktur, um als Symbol von Aufklärung und Versöhnung Zeichen zu setzen. Das Bundeskabinett hat bereits am 19. März 2008 einen Beschluss gefasst, der die wesentlichen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion beinhaltet. So wird die Ausstellung auf Grundlage der vom Bonner „Haus der Geschichte“ (HdG) konzipierten Ausstellung ausgerichtet. Ein Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion ist auch, dass die Ausstellung nicht als eigenständige Institution eingerichtet, sondern in die bestehende Museumslandschaft eingebettet wird. Zudem werden die Perspektiven der europäischen Nachbarn Deutschlands mit aufgenommen.