Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
Stand: 25.05.2007
Der Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist am 24. Mai 2007 in 2./3. Lesung beschlossen worden. Künftig soll in Einrichtungen des Bundes und in bestimmten Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs das Rauchen grundsätzlich verboten sein.
Alle aktuellen Umfragen zum Thema zeigen, dass der Inhalt des Gesetzentwurfes von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung getragen und politisch eingefordert wird. Das geplante Rauchverbot gilt grundsätzlich in allen vollständig umschlossenen Räumen in öffentlichen Gebäuden. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, soll es jedoch auch in Zukunft möglich sein, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurichten. Auch in Räumen, die zu Wohn- oder Übernachtungszwecken genutzt werden und der alleinigen Nutzung dienen, soll das Rauchen nicht verboten werden. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung hat für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen.
Rauchen erst ab 18
Die bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen, z. B. im öffentlichen Personenverkehr, sollen verschärft werden. Zum Schutz der Jugendlichen soll die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Das Gesetz regelt nicht den in der Öffentlichkeit breit diskutierten Bereich der Gastronomie und der öffentlichen Bereiche. Dies unterliegt den Hoheitsrechten der Länder und Kommunen.