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Deutscher Ethikrat 

Gesetz zur Einrichtung beschlossen

Stand: 27.04.2007

In 2./3. Lesung hat der Deutsche Bundestag am 26. April 2007 das Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates beschlossen.

Der ursprünglich von Gerhard Schröder gegründete Nationale Ethikrat wurde damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und von einer reinen Regierungseinrichtung zu einem parlamentarisch angebundenen Beratungsinstrument weiterentwickelt. Der Deutsche Ethikrat wird als ständiges, unabhängiges und souveränes Gremium neben der Regierung auch das Parlament beraten. Das Parlament darf die Hälfte der Mitglieder des Ethikrates selbst bestimmen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass sie im parlamentarischen Verfahren die Verzahnung des Ethikrates mit dem Parlament weiter verbessern konnte. In Zukunft wird nach einem Antrag der Regierungsfraktionen zeitgleich zum Gesetzgebungsverfahren ein parlamentarischer Beirat eingesetzt, der als Schnittstelle zum Parlament die Zusammenarbeit mit dem Ethikrat besser koordinieren soll.

Durch einen im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD ist es darüber hinaus gelungen, den durch die Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Auftrag des Ethikrates zu erweitern. Demnach kann sich der Ethikrat zukünftig auch mit Fragen der Patientenverfügung oder der aktiven Sterbehilfe befassen. Die Arbeit des Nationalen Ethikrates hatte bereits gezeigt, dass die zusätzliche Expertise auch den Abgeordneten in ihrer Entscheidungsfindung helfen kann. Der reformierte Ethikrat wird diese Aufgabe ebenfalls erfüllen.