Rentenerhöhung zum 1. Juli 2008
Mehr Geld für 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner
Stand: 09.05.2008
Am 8. Mai hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 beschlossen. Zuvor hatte der Ausschuss für Arbeit und So-ziales am 5. Mai eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt.
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs sind diese 2007 nur um 1,4 Prozent gestiegen. Nach geltendem Recht wäre deshalb zum 1. Juli 2008 nur eine Rentenerhöhung um 0,46 Prozent möglich. Denn in dem Faktor zur Rentenanpassung werden auch die Veränderung des Beitragssatzes und die Veränderung des Altersvorsorgeanteils (sog. Riestertreppe) berücksichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass die steigenden Aufwendungen der Jüngeren einschließlich ihrer privaten zusätzlichen Vorsorge bei der Anpassung berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wäre die Rentenanpassung in diesem Jahr um 0,64 Prozent auf eben nur 0,46 Prozent Erhöhung gemindert worden. Dies ist aber zu gering um die Rentnerinnen und Rentner angemessen am Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen. Sie werden nun ab dem 1. Juli 1,1 Prozent mehr Rente erhalten. Dies wird dadurch möglich, dass in diesem und im nächsten Jahr die Riestertreppe ausgesetzt und in die Jahre 2012 und 2013 verschoben wird. Daraus ergibt sich eine höhere Rentenanpassung in Höhe von 0,64 Prozentpunkten in 2008 und für 2009 eine um 0,63 Prozentunkte höhere Rentenerhöhung. Dies kann ohne Anhebung der Beitragssätze geschehen, weil sich wegen der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation die Rentenfinanzen stabilisiert haben. Die langfristigen gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen in Höhe von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 werden eingehalten.