Sagen Sie mal ... Frau Reimann
Fragen- und Antwortkatalog
Stand: 28.02.2007
- Dr. Carola Reimann MdB
- Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit
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Thema
Wir haben in Deutschland eines der besten und leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt. Fast alle Bürgerinnen und Bürger haben in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Auch im Hinblick auf die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten schneidet es im internationalen Vergleich regelmäßig sehr gut ab. Trotz dieses hohen Versorgungsniveaus werden die knappen Ressourcen nicht überall effizient genug eingesetzt. Es gibt sowohl Über- als auch Unterversorgung und es gibt teilweise große Unterschiede, was die Qualität der Versorgung angeht.
Unser Gesundheitssystem steht jedoch zukünftig vor großen Herausforderungen. Der medizinisch-technische Fortschritt einerseits, die demografische Entwicklung sowie der Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse andererseits führen dazu, dass sich Einnahmen und Ausgaben seit Jahren auseinanderentwickeln. Wir wollen das hohe Versorgungsniveau auch in Zukunft erhalten und den Zugang für alle Menschen sicherstellen – unabhängig von ihrem Einkommen.
Deshalb müssen wir unser Gesundheitssystem weiterentwickeln, deshalb brauchen wir diese Reform. Auch wenn wir in der aktuellen Koalition mit der CDU/CSU nicht alle unsere Ziele umsetzen konnten, treten wir weiterhin für eine solidarische Bürgerversicherung ein. Mehr als der jetzt erzielte Kompromiss ist in der aktuellen politischen Konstellation leider nicht möglich. Gleichwohl konnten wir im Interesse der Versicherten und Patienten deutliche Verbesserungen durchsetzen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert. Kampagnen und Äußerungen von Lobbyisten in den Medien und die damit beabsichtigte, gezielte Desinformation verstärken dieses Gefühl der Unsicherheit. Wir wollen den offenen und ehrlichen Dialog mit den Menschen. Deshalb können Sie hier Ihre Frage zur Gesundheitsreform an die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion stellen.
Frage
Kommt nun eine einheitliche Kopfpauschale für alle? Mit ihrer Kopfpauschale will die CDU verhindern, daß steigende Gesundheitskosten automatisch die Arbeit verteuern. In der SPD wird von einer Prämie von 15 Euro, in der CDU von 40 Euro gesprochen. Die SPD hat sich gegen Einheitsprämien ausbesprochen. Was für einen Kompromiss wird es da geben?
Frank Bergmann, Berlin
Antwort
Wir haben uns immer für einen einkommensabhängigen Beitrag und gegen eine Pauschale ausgesprochen, das ist richtig. Deshalb bin ich auch froh, dass sich an der Parität bei der Finanzierung des allgemeinen Beitragssatzes nichts ändert. Das heißt, er wird auch künftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherten bezahlt. Dabei wird der Beitragsatz des Arbeitnehmers, wie heute auch, um 0,9 Prozentpunkte über dem des Arbeitgebers liegen. Eine Veränderung des allgemeinen Beitragssatzes wird sich je zur Hälfte auf beide auswirken. Was sich ändert ist, dass künftig alle GKV-Versicherten den gleichen Beitragssatz bezahlen, so wie in der Pflege- der Renten- oder der Arbeitslosenversicherung. Kommt eine Krankenkasse mit ihren Einnahmen aus dem allgemeinen Beitragssatz nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben – einkommensabhängig oder pauschal, das liegt im Ermessen der Krankenkasse. Um Einzelne vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, darf der Zusatzbeitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Ein pauschaler Beitrag von bis zu acht Euro darf ohne Einkommensprüfung erhoben werden.
Frage
Ändert sich etwas bei der neuen Gesundheitsreform in Puncto Hilfsmittel für Körperbehinderte (Prothesen, aber auch Rehamaßnahmen) und wie wird in Zukunft mit Krebspatienten bei der notwendigen Zusatznahrung zum Beispiel verfahren (muss vom Patienten selbst getragen werden)?
Wutkowski, Bernd, Büsum, Schleswig-Holstein
Antwort
Einschränkungen des Leistungskatalogs gibt es bei dieser Gesundheitsreform nicht. In der Hilfsmittelversorgung erhalten die Krankenkassen künftig zwar die Möglichkeit, bestimmte Hilfsmittel auszuschreiben. Der Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit Hilfsmitteln bleibt davon aber grundsätzlich unberührt. Durch die Ausschreibung können die Krankenkassen günstigere Preise für bestimmte Hilfsmittel erzielen, die in Deutschland verglichen mit anderen Ländern überdurchschnittlich teuer sind. Das so eingesparte Geld soll für die Versorgung der Patientinnen und Patienten an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden. Wir haben jedoch sichergestellt, dass die Einsparungen sich nur auf den Preis des Hilfsmittels selbst beziehen dürfen und nicht zu Lasten der Beratung oder einer wohnortnahen Versorgung gehen darf. So sind Ausschreibungen beispielsweise nicht vorgesehen für Hilfsmittel, die individuell angefertigt werden müssen oder die mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden sind.
Frage
Gut verdienende Mitglieder wechseln in die IKK Direkt oder BiG. Service und bisherige Zufriedenheit zählt nicht mehr. Rentner, Arbeitslose und schlecht Verdiener verbleiben in den großen Versorgerkassen. Ist das fairer Wettbewerb? Geschäftsstellen schließen und den Kranken steht vor Ort keine Beratung zur Verfügung. Wie wollen Sie das verhindern?
R. Angenvoort, 47929 Grefrath
Antwort
Durch den Gesundheitsfonds findet künftig ein 100-prozentiger Einkommensausgleich zwischen den Krankenkassen statt. Der heutige Risikostrukturausgleich gleicht Unterschiede in der Einkommensstruktur der Krankenkassen nur zu 92 Prozent aus. Der Vorteil ist künftig, dass Krankenkassen, die einen großen Anteil von Rentnern und Menschen mit geringem Einkommen versichern, dadurch keinen Nachteil mehr haben. Die Krankenkassen erhalten aus dem Fonds Zuweisungen entsprechend der Morbiditätsstruktur ihrer Versicherten. Das heißt die Zuweisungen bemessen sich daran, ob eine Krankenkasse überdurchschnittlich viele kranke oder gesunde Menschen versichert. Es wird also für die Krankenkassen nicht mehr attraktiv sein, um gesunde Versicherte mit hohem Einkommen zu werben. Stattdessen kann sie sich um die optimale Versorgung kranker Menschen kümmern, ohne dass ihr daraus finanzielle Nachteile entstehen.
Frage
Wie kann es sein, dass ein ALG II Empfänger weniger Zuzahlung an die Krankenkasse zahlen muss, als ein EU Rentner mit weniger (-200 €) Einkommen. ALG II = 41,40 € im Jahr / EU Rentner 102,96 €. Vorausetzungen sind bei beiden (1%) gleich. Antwort der Krankenkasse: ALG II Empfänger sind priviligiert. Wieso dass??? Kann das sein? Grüße aus Lübeck.
Alf. Harder, Lübeck
Antwort
An den Zuzahlungsregelungen ändert sich durch die Gesundheitsreform nichts. Grundsätzlich müssen alle Versicherten höchstens zwei Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten, chronisch Kranke höchstens ein Prozent. Dabei wird das Bruttohaushaltseinkommen zugrunde gelegt, bei Alg II-Empfängern der Regelsatz. Entscheidend ist also nicht alleine das Einkommen des einzelnen Versicherten, sondern des Haushalts insgesamt. Dafür werden auch die Zuzahlungen aller Haushaltsmitglieder angerechnet.
Frage
Warum ist es nicht durchzusetzen, dass Patienten eine Art "Lieferschein" für die ärztl. Leistungen abzeichnen, bevor eine Leistung vom Arzt abgerechnet wird? Dieses System lädt zum Missbrauch ein. Ich zahle, ohne nachprüfen zu können, welche Leistungen bezahlt werden. Bei keiner Dienstleistung ist das so.
Peter Lassen, Geldern
Antwort
Bereits heute ist Ihr Arzt verpflichtet, Ihnen eine so genannte Patientenquittung auszustellen, wenn Sie dies wünschen. Sie können wählen, ob Sie ihre Patientenquittung direkt nach dem Arztbesuch erhalten möchten oder zum Ende des Quartals. Wählen Sie eine Quartalsübersicht, darf Ihr Arzt Ihnen dafür einen Euro in Rechnung stellen, zuzüglich der Versandkosten. Der Patientenquittung können Sie entnehmen, welche Leistungen ihr Arzt erbracht hat. Bitten Sie einfach Ihren Arzt beim nächsten Besuch um eine Patientenquittung. Gleiches gilt auch für Ihren Zahnarzt oder die Abrechnung im Fall eines Krankenhausaufenthaltes.
Frage
Warum geben Sie der jetzt schon zu einflussreichen Pharma-Lobby durch eine Umwandlung des Bundesinstitus für Arzneimittelzulassung in die DAMA (?) noch mehr Macht und gefährden gleichzeitig die Gesundheit der Bürger Deutschlands? B.M.
Bernd Morsbach, Erkelenz
Antwort
Die Umwandlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in die zukünftige Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA) ist nicht Inhalt der jüngst verabschiedeten Gesundheitsreform. Die zukünftige DAMA wird entgegen ihrer Vermutung zum Teil gegen den Willen der Pharmaindustrie in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren etabliert. Zentrale neue Aufgabe ist die weitere Straffung des Arzneimittelzulassungsverfahrens durch ein auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement. Zukünftige, intensive Nutzen-Risiko-Bewertungen der am Markt befindlichen Arzeimittel (Pharmakovigilanz) bewirken eine erhöhte Arzneimittelsicherheit und erfolgen im Interesse der Patientinnen und Patienten.
Frage
Hallo! Seit Jahren sinkt der Krankenstand. Somit müssen auch die Krankenkassen weniger erstatten. Wieso steigen die Beiträge? Gruß Hillemann
Hillemann, Montabaur
Antwort
Ein sinkender Krankenstand besagt lediglich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich seltener wegen Krankheit arbeitsunfähig gemeldet haben. Er sagt nichts darüber aus, ob Versicherte seltener zum Arzt gehen oder andere Leistungen der GKV in Anspruch nehmen. Krankengeld bezahlt die Krankenkasse erst nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Insofern profitiert sie finanziell nicht vom Rückgang kurzfristiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Dass der sinkende Krankenstand nicht gleichzusetzen ist mit geringeren Ausgaben der Krankenkassen zeigt sich auch daran, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen kontinuierlich steigen, so beispielsweise in der Arzneimittelversorgung oder im Krankenhausbereich. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung über viele Jahre stabil waren und in diesem Jahr erstmals seit 2003 im Durchschnitt über alle Krankenkassen wieder angestiegen sind.
Frage
Sehr geehrte Frau Reimann, ich bin Rentner und pflichtversichert. Muß ich als Rentner Zusatzbeiträge zahlen, wenn meine Krankenkasse meint, solche Zusatzbeiträge erheben zu müssen ? M.f.G. Ewald Otte
Ewald Otte, Rodgau
Antwort
Zusatzbeiträge müssen grundsätzlich alle gleichermaßen bezahlen. Sie können aber jederzeit ihre Krankenkassen wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung bezahlen Sie keinen Zusatzbeitrag mehr, auch wenn der Wechsel zur neuen Kasse noch nicht vollzogen ist.
Frage
Ich bin mit nur einer Sozialversicherung (der DDR) aufgewachsen. Mit der aktuellen Gesundheitsreform wurde dieser Zustand der Wettbewerbsbeschränkung auch für die Bundesrepublik erreicht. Ich verstehe nicht wozu die gesetzlich versicherten Beitragszahler dann noch 300 Krankenkassen mit 300 Vorständen und Verwaltungen benötigen. Mfg Henschel
Christoph Henschel, Leipzig
Antwort
Mit der Gesundheitsreform wird der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gestärkt – allerdings nur der Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Versorgung der Versicherten. Dem Wettbewerb um gesunde und gutverdienende Versicherte werden die Anreize genommen (siehe hierzu auch Fragen 3) und 7)). Die Krankenkassen erhalten in verschiedenen Bereichen mehr Spielraum bei der Gestaltung der Versorgung ihrer Versicherten. So werden zum Beispiel die Möglichkeiten zum Abschluss von Einzelverträgen in der ambulanten ärztlichen Versorgung deutlich erweitert (Hausarztverträge, integrierte Versorgung usw.). Die erweiterten Möglichkeiten zum Abschluss von Rabattverträgen in der Arzneimittelversorgung oder der Ausschreibung in der Hilfsmittelversorgung sind weitere Beispiele für solche Spielräume, die die Krankenkassen im Wettbewerb künftig zum Vorteil ihrer Versicherten nutzen können.
Daneben bin ich mit Ihnen der Meinung, dass wir auch mit weniger Krankenkassen gut auskommen würden. Die Zahl der Krankenkassen in Deutschland hat sich seit 1994 von über 1.200 auf derzeit ca. 250 Kassen reduziert – allein durch Fusionen zwischen den Krankenkassen. Und jährlich werden es weniger. Um diesen Prozess noch zu beschleunigen, haben wir mit dieser Gesundheitsreform auch die Fusionsmöglichkeiten der Krankenkassen erweitert. Künftig kann beispielsweise eine AOK mit einer Betriebskrankenkasse fusionieren, was bisher nicht möglich war. Durch die erweiterten Wettbewerbsmöglichkeiten wird außerdem der Anreiz zu fusionieren größer, da es sehr kleine Kassen schwerer haben werden, diesen Wettbewerb zu bestehen. Ich bin optimistisch, dass sich die Anzahl der Krankenkassen in wenigen Jahren nochmals deutlich reduzieren wird. Die gesetzliche Festlegung einer bestimmten Anzahl von Kassen halte ich dagegen nicht für zielführend. Die Erfahrung zeigt, dass auch ohne gesetzliche Regelung ein Konzentrationsprozess stattfindet. Ich bin davon überzeugt, dass sich die optimale Anzahl von Krankenkassen in wenigen Jahren einpendeln wird.