28.02.07 - 155
Eckpunkte zum Gentechnikrecht lassen Fragen offen
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wir begrüßen, dass es jetzt endlich zur eigentlichen Arbeit am Gesetz kommen kann. Insbesondere die CDU/CSU-interne Debatte, die angesichts völlig unterschiedlicher Positionierungen von Spitzenpolitikern des Koalitionspartners noch nicht abgeschlossen ist, hat viele Monate Unsicherheit gebracht. Gegenüber den heute vorgestellten Eckpunkten des Bundeslandwirtschaftsministers wird es im Gesetz noch deutliche Verbesserungen für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft, für den Erhalt der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und im Bereich der Transparenz geben müssen.
Wir sehen im Vergleich zu ersten Entwürfen aber bereits einige Fortschritte für die Verbraucher und die gentechnikfreie Landwirtschaft, die durch Intervention der SPD-Bundestagsfraktion erreicht wurden: So wird zum Beispiel klargestellt, dass die Haftung für GVO-Verunreinigungen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) nicht eingeschränkt wird und dass die gute fachliche Praxis unabhängig davon gilt, ob auf benachbarten Feldern Lebens- und Futtermittel oder nachwachsende Rohstoffe angebaut werden. CDU/CSU haben auch zugestehen müssen, dass es durch die Eckpunkte völlig ungelöste beziehungsweise neu geschaffene Probleme in Bezug auf die Haftungsregeln und immense Folgekosten durch Gentechnik zu Lasten der gentechnikfreien Landwirtschaft gibt. Dazu ist im weiteren Verfahren auf Druck der SPD eine umfassende Fachtagung vereinbart worden, deren Ergebnisse in die Gesetzgebung einfließen werden. Ohne diesen deutlich erweiterten Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft wird es kein neues Gesetz geben.