Perspektive für Langzeitarbeitslose
Zwei neue Arbeitsprogramme
Stand: 06.07.2007
Die Konjunktur zieht an. Die Arbeitslosigkeit geht stetig zurück. Im Juni hatten wir insgesamt 712.000 Arbeitslose weniger als im Vorjahr. Auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist um über 355.000 zurückgegangen. Diese positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt löst jedoch nicht alle Probleme, sie kommt nicht bei allen Arbeitslosen an.
Die Arbeitslosigkeit ist nicht nur insgesamt noch zu hoch, sie ist auch unter den Erwerbspersonen sehr ungleich verteilt. Für viele Langzeitarbeitslose besteht aktuell und mittelfristig keine Chance auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt. Ihre Zahl wird auf 100.000 bis 600.000 Personen geschätzt. Auch die Zahl der Altbewerber, d. h. derjenigen Jugendlichen, die schon im Vorjahr oder früher eine Ausbildungsstelle gesucht haben, ist dramatisch angestiegen. Im letzten Jahr lag ihr Anteil bereits bei über 50 Prozent. Dies ist eine regelrechte Bugwelle, die wir vor uns herschieben.
Mit zwei neuen Gesetzen soll diesen Menschen wieder eine Perspektive gegeben werden. Dabei geht es um das Konzept „Perspektive für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen“, welches auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion vereinbart wurde.
Programme für Beschäftigung und Ausbildung
Mit zwei milliardenschweren Programmen für Beschäftigung und Ausbildung soll 100.000 ansonsten chancenlosen Erwerbslosen und 50.000 jugendlichen Arbeitslosen geholfen werden:
- Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen sieht vor, dass im SGB II ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt wird. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Arbeitgeber werden mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent unterstützt. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Zudem sind pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung möglich.
- Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen sollen bildungsschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Chance erhalten, sich am Arbeitsplatz zu bewähren und ihre Qualifikation zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines Eingliederungszuschusses und eines Qualifizierungszuschusses zum 1. Oktober 2007 vor. Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss dagegen auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss ab. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen. Der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50 Prozent und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet. Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. 15 Prozentpunkte werden für die Qualifizierung verwendet. Hierbei können auch Qualifizierungsbausteine oder die noch zu entwickelnden Ausbildungsbausteine genutzt werden. Damit soll das Nachholen des Berufsabschlusses erleichtert werden.