Interview mit dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Olaf Scholz
Hamburger Abendblatt, 8. Februar 2007
Stand: 08.02.2007
Abendblatt: Herr Scholz, warum brauchen wir eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen?
Millionen Menschen haben schon heute eine Patientenverfügung, weil sie bestimmen wollen, was mit ihnen passiert, wenn sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können. In jüngster Zeit haben Gerichtsurteile die Gültigkeit oder Anwendbarkeit dieser existierenden Patientenverfügungen infrage gestellt. Jetzt kommt es darauf an, den Menschen Rechtssicherheit zu geben. Jeder, der eine Patientenverfügung verfasst, muss wissen, ob und wie weit diese gilt.
Abendblatt: Derzeit sind mehrere Gesetzentwürfe im Bundestag in Vorbereitung.
Es wird mindestens zwei Initiativen geben. Diese sind nicht den Parteien zuzuordnen, sondern entsprechen vielmehr verschiedenen persönlichen Überzeugungen. Wir wollen der Diskussion in diesem Frühjahr viel Zeit einräumen, das ist diesem existenziellen Thema angemessen. Bei der Abstimmung soll jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen sein.
Abendblatt: Worin unterscheiden sich die Ansätze?
Die eine Sicht ist die, dass der Patientenwille uneingeschränkt gelten soll. Andere Sichtweisen stufen ab, wann der Patientenwille gelten soll, oder verfügen, dass andere noch einmal darüber entscheiden sollen, ob er wirklich anzuwenden ist.
Abendblatt: Wofür sind Sie?
Der erste Ansatz entspricht dem Freiheitsgedanken in unserer Verfassung und auch meiner Überzeugung. Das oberste Gebot der Freiheit ist doch der eigene Wille: Wenn jemand bei Bewusstsein ist und ihn Ärzte befragen, ob eine bestimmte medizinische Maßnahme vorgenommen werden soll, wird dieser Wille anstandslos akzeptiert. Selbst dann, wenn der Arzt die Entscheidung für falsch hält. Der Patientenwille sollte aber auch akzeptiert werden, wenn er im Voraus festgelegt wurde.
Abendblatt: Haben Sie selbst eine Patientenverfügung?
Ja. Ich habe sie vor wenigen Jahren verfasst - nachdem ich es lange vor mir hergeschoben hatte. Es kann aber durchaus sein, dass ich meine Patientenverfügung im Laufe des Lebens noch ändern werde. Beispielsweise, wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen oder sich die eigenen Wertevorstellungen ändern. Ich wollte Gewissheit haben, dass ich in bestimmten Situationen nicht das hilflose Opfer der Apparatemedizin bin. Außerdem habe ich meiner Frau eine Vorsorgevollmacht erteilt. Das war mir wichtig.
Abendblatt: Sollte man ärztliche Beratung vorschreiben?
Von einer solchen Pflicht halte ich wenig, auch wenn eine medizinische Beratung beim Verfassen sehr empfehlenswert ist.
Abendblatt: Sollte jeder Mensch eine Patientenverfügung haben?
Auch wenn ich ein Befürworter von Patientenverfügungen bin, bin ich doch der Ansicht, dass es keinen Zwang dazu geben darf. Ich bin sehr empört, dass manche Alters- und Pflegeheime dies zur Voraussetzung einer Aufnahme machen. Das ist ganz klar ein Eingriff in die freie Willensbildung!